Herr Rudolf Lippert wurde zum Beisitzer in den Gemeindevorstand berufen und kann daher sein Mandat im Ortsbeirat Oberjossa nicht mehr ausüben.
Gemäß § 34 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, des Wahlvorschlages an seine Stelle.
Ich stelle daher fest, dass
Frau
Marion Pfalzgraf
Talstraße 1
36287 Breitenbach a. H.
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Ortsbezirkes binnen einer Anschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Gemeindeverwaltung, Machtloser Str. 5, 36287 Breitenbach am Herzberg, einzureichen.
36287 Breitenbach am Herzberg, 17.07.2026