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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg

Abbildung: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ (unmaßstäblich, genordet)

2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Breitenbach am Herzberg „Silbersee“ und

1. Änderung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes „Silbersee“

Beschluss über die Beteiligung der erneute Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 2 BauGB;

Bekanntmachung des erneuten Offenlegungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 die erneute Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt nord-westlich der zentralen Ortslage der Gemeinde Breitenbach und wird über die Schulstraße erschlossen.

Das Bebauungsplanänderungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:

durch die Flurstücke 10/1 (tlw.), 9 (tlw.)

Im Osten:

durch das Flurstück 9 (tlw.),

Im Süden:

durch die Flurstücke 12/1(tlw.) und 31 (tlw.),

Im Westen:

durch das Flurstück 30 (tlw.), alle Flur 2.

Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Breitenbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,878 ha.

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes:

Für die Gevierte 23 und 24 besteht die Nachfrage bezgl. der Errichtung von Ferienhäusern. Diese Form des Ferienaufenthalts erfreut sich zunehmender Beliebtheit und führt zu einer Qualitätssteigerung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, ohne den Ferien- oder Urlaubs-charakter zu verändern. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2008 setzt für diesen Bereich ein Sondergebiet (SO I) gemäß § 10 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Dies bedeutet, dass in diesem Bereich nur Campingplätze und/oder Zeltplätze zulässig sind.

Die Errichtung von Ferienhäusern setzt jedoch eine Festsetzung eines Ferienhausgebiets nach § 10 Abs. 4 BauNVO voraus. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäusern zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Das Bebauungsplanänderungsverfahren wurde auf das Regelverfahren umgestellt, da das Plangebiet grundsätzlich dem Außenbereich zugeordnet wird, auch wenn bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht.

Ziel der 1. Änderung der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes:

Auf den rechtskräftig festgesetzten Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung – Öffentliche Parkfläche – soll künftig auch die Errichtung von Photovoltaik-Freianlagen in Carportbauweise zulässig sein.

Die textlichen Festsetzungen unter Ziffer 3. Nebenanlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Silbersee werden wie folgt ergänzt:

Auf den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der Nutzung öffentliche Parkfläche [ P ] ist die Errichtung von Carportanlagen für die Nutzung von Sonnenenergie unbegrenzt zulässig.

Im Rahmen dieser Offenlegung liegt der Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung sowie die Änderung Nr. 1 der Bebauungsplanänderung Nr.1 „Silbersee“ zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

Freitag den 08.09.2023

bis einschl. Montag den 09.10.2023

öffentlich aus.

Während dieser Zeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“ sowie die 1. Änderung Nr. 1 der Bebauungsplanänderung Nr. 1 „Silbersee“ in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg, Machtloser Straße 5, 36287 Breitenbach am Herzberg, während der Dienststunden, jedoch außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage, öffentlich ausgelegt, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auch im Internet unter:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Breitenbach (info@breitenbach-am-herzberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs

2. Änderung des Bebauungsplanes „Silbersee“

und 1. Änderung der Änderung Nr. 1

vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Breitenbach unter

https://www.breitenbach-am-herzberg.de/seite/501072/

bauleitplanung.html

eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Petersberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Breitenbach am Herzberg, den

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Breitenbach am Herzberg
gez. V. Jaritz
Bürgermeister