| Tagungsort: | DGH Hatterode |
| Sitzungsverlauf: | |
| Beginn: | 20:01 Uhr |
| Ende: | 21:50 Uhr |
| Unterbrechungen: | keine |
Anwesenheit:
siehe Anwesenheitsliste (Anlage)
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 23.09.2024 auf Dienstag, den 01.10.2024, 20:00 Uhr - unter Mitteilung der Tagesordnung - einberufen worden. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren bekannt gegeben worden.
Tagesordnung:
TOP 1:
Bestätigung der Ladungsfrist und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung (GVe), Herr Jörg Schäfer, eröffnet um 20:01 Uhr die Sitzung der Gemeindevertretung.
Er begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, den Protokollanten, den Pressevertreter der Hersfelder Zeitung sowie alle weiteren Gäste.
Sodann stellt Herr Schäfer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2:
Änderungen/Ergänzungen zur Tagesordnung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung fragt nach, ob Anträge zur Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung vorliegen.
Es werden keine Anträge auf Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung gestellt.
TOP 3:
Beratung und Beschlussfassung über die über die Zustimmung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg zur Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des Kommunalen Kreisarchivverbundes Hersfeld-Rotenburg.
Die Stadt Rotenburg möchte dem Archivverbund beitreten, daher ist eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, sie möge der vorliegenden Änderung als Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den kommunalen Archivverbund Hersfeld-Rotenburg zustimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt, der vorliegenden Änderung als Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Kommunalen Archivverbund Hersfeld-Rotenburg zuzustimmen.
| Abstimmung: | Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 0 |
TOP 4:
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Grundstückspreise zum Verkauf von Bauland im Baugebiet „Im Spitzen Graben“ in der Gemarkung Hatterode.
Die von der Gemeindevertretung zeitlich befristeten Grundstückspreise sind neu festzusetzen. Hierzu erörtert der Bürgermeister die Beschlussempfehlung des Gemeindevorstandes.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, sie möge folgenden Beschluss fassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt, den Preis für den Verkauf von Bauland im Baugebiet „Im Spitzen Graben“ in Hatterode auf 18,00 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche, zuzüglich der Schaffensbeiträge für die leitungsgebundenen Einrichtungen Wasser und Kanal festzusetzen. Künftig anfallende Straßenbeiträge sind gesondert zu erheben. Ebenso sind die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse Wasser und Kanal zu zahlen. Im Grundstückskaufvertrag ist auf die in der vorbeschriebenen Begründung genannten Sachverhalte hinzuweisen. Es gilt weiterhin die Verpflichtung, dass die Grundstücke innerhalb von drei Jahren zu bebauen sind.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die Baugrundstücke zu den vorgenannten Bedingungen zu verkaufen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt, den Preis für den Verkauf von Bauland im Baugebiet „Im Spitzen Graben“ in Hatterode auf 18,00 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche, zuzüglich der Schaffensbeiträge für die leitungsgebundenen Einrichtungen Wasser und Kanal festzusetzen. Künftig anfallende Straßenbeiträge sind gesondert zu erheben. Ebenso sind die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse Wasser und Kanal zu zahlen. Im Grundstückskaufvertrag ist auf die in der vorbeschriebenen Begründung genannten Sachverhalte hinzuweisen. Es gilt weiterhin die Verpflichtung, dass die Grundstücke innerhalb von drei Jahren zu bebauen sind.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die Baugrundstücke zu den vorgenannten Bedingungen zu verkaufen.
| Abstimmung: | Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 0 |
TOP 5:
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Grundstückspreise zum Verkauf von Bauland im Baugebiet „Am Stockgraben“ in der Gemarkung Oberjossa.
Die von der Gemeindevertretung zeitlich befristeten Grundstückspreise sind neu festzusetzen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, sie möge folgenden Beschluss fassen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt, den Preis für den Verkauf von Bauland im Baugebiet „Am Stockgraben“ in Oberjossa auf 24,00 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche, zuzüglich der Schaffensbeiträge für die leitungsgebundenen Einrichtungen Wasser und Kanal festzusetzen. Künftig anfallende Straßenbeiträge sind gesondert zu erheben. Ebenso sind die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse Wasser und Kanal zu zahlen. Im Grundstückskaufvertrag ist auf die in der vorbeschriebenen Begründung genannten Sachverhalte hinzuweisen. Es gilt weiterhin die Verpflichtung, dass die Grundstücke innerhalb von drei Jahren zu bebauen sind.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die Baugrundstücke zu den vorgenannten Bedingungen zu verkaufen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg beschließt, den Preis für den Verkauf von Bauland im Baugebiet „Am Stockgraben“ in Oberjossa auf 24,00 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche, zuzüglich der Schaffensbeiträge für die leitungsgebundenen Einrichtungen Wasser und Kanal festzusetzen. Künftig anfallende Straßenbeiträge sind gesondert zu erheben. Ebenso sind die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse Wasser und Kanal zu zahlen. Im Grundstückskaufvertrag ist auf die in der vorbeschriebenen Begründung genannten Sachverhalte hinzuweisen. Es gilt weiterhin die Verpflichtung, dass die Grundstücke innerhalb von drei Jahren zu bebauen sind.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die Baugrundstücke zu den vorgenannten Bedingungen zu verkaufen
| Abstimmung: | Anwesend: | 11 |
|
| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 0 |
TOP 6:
Beratung über den Umgang mit der Gestaltung der Grundsteuerhebesätze A und B nach der Grundsteuerreform.
Der Bürgermeister gibt seine Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt ab, insbesondere zu den Hebesatzempfehlungen des Hessischen Städte- & Gemeindebundes (HSGB) und des
Finanzministeriums des Landes Hessen sowie zur möglichen Einführung einer Hebesatzsatzung
zum 01.01.2025.
Anschließend findet eine konstruktive Diskussion über den Umgang mit der Gestaltung der Grundsteuerhebesätze A und B nach der Grundsteuerreform statt.
TOP 7:
Information gemäß § 112 Abs. 5 HGO über die Erstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023.
Der Beigeordnete Ernst Liebich berichtet über die Erstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023, insbesondere über die Ergebnisse der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtfinanzrechnung.
TOP 8:
Berichterstattung gemäß § 28 GemHVO zum Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2024.
Der Beigeordnete Ernst Liebich berichtet gemäß § 28 GemHVO zum Stand des Haushaltsvollzuges per 30.06.2024 und per 15.09.2024. Ein entsprechendes Handout wird an die beiden Fraktionen verteilt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 den Bericht gemäß § 28 GemHVO zum Stand des Haushaltsvollzuges per 30.06.2024 zur Kenntnis genommen.
Die Gemeindevertretung nimmt die Berichte gemäß § 28 GemHVO zum Stand des Haushaltsvollzuges per 30.06.2024 & 15.09.2024 zur Kenntnis.
TOP 9:
Informationen des Gemeindevorstandes
Der Bürgermeister informiert über
TOP 10:
Verschiedenes
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| a) | Wann wird der Bericht über die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie IKZ zum Nachlesen im Ratsinformationssystem hochgeladen werden? AW BGM: Die Datei wurde am heutigen Tage hochgeladen. |
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| b) | Ob in Breitenbach eine neue Postfiliale eröffnet wird? AW BGM: Ist der Gemeinde nichts weiter bekannt. |
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| c) | Frau Klinke berichtet über die Bürgerbefragung der Radwege; hier sei der Zwischenstand der Studie einsehbar, welche auch kommentiert werden kann. |
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| d) | Ob die Termine der nächsten Sitzungen, HFA am 05.11. und GVE am 12.11. noch stehen. Dies wurde vom Vors. der Gemeindevertretung bejaht. |
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| AW BGM: Derzeit keine neuen Erkenntnisse. |
Nach dem Verlesen des Protokolls durch den Protokollanten lässt der Vorsitzende dieses von den Mitgliedern der Gemeindevertretung beschließen.
| Abstimmung: | Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltungen: | 0 |