Abbildung: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Burggarten“ (unmaßstäblich, genordet)
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB;
Beschluss über die die Beteiligung der der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 2 BauGB;
Die Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 den Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Burggarten“ gefasst.
Ferner hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.10.2022 die Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Burggarten“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt nördlichen Rand der Ortslage der Gemeinde Breitenbach.
| Im Norden: | durch die Straße am Burggarten, Flurstücke 114/54 (tlw.), |
| Im Osten: | durch das Flurstücke 114/34 (tlw.) und das Flurstück 114/35, |
| Im Süden: | durch die Flurstücke 113/5 (tlw.), 113/7(tlw.) und 114/29 (tlw.) |
| Im Westen: | durch die Flurstücke 114/32, 114/46, 114/47, 114/48 und das Flurstück 114/59. |
Alle Flurstücke liegen in der Flur 4, Gemarkung Breitenbach.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,68 ha.
Die im Rahmen der 1. Änderung festgelegten Baugrenzen für die 2-geschossige Wohnbebauung ermöglichen aufgrund der festgesetzten Baufenster nur eine eingeschränkte und im Hinblick auf die Exposition ungünstige Bebauung der Grundstücke, weshalb die Grundstücke bis heute nicht vermarktet werden konnten.
Auf der Grundlage eines neuen Bebauungskonzeptes, welches den Bau von 4 Einzelhäusern und 6 Doppelhäusern mit Süd-West-Ausrichtung vorsieht, ist nun eine Vermarktung der Grundstücke möglich. Die neue Aufteilung der Grundstücke folgt dem städtebaulichen Planungsgrundsatz zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die geplanten städtebaulichen Änderungen stellen eine Nachverdichtung im Innenbereich dar und sind daher städtebaulich sinnvoll.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m §13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom Umweltbericht (§ 2a BauGB) und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) abgesehen wird.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf der Bebauungsplanänderung zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom Montag den 14.11. bis einschl. Freitag den 16.12.2022
Während dieser Zeit wird der Entwurf der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 110 „Burggarten“ in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Breitenbach am Herzberg, Machtloser Straße 5, 36287 Breitenbach am Herzberg, während der Dienststunden, jedoch außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage, öffentlich ausgelegt, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch im Internet unter:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Gemeinde Breitenbach (info@breitenbach-am-herzberg.de) bzw. bei dem beauftragten Planungsbüro Becker (arch.becker@gmx.de) unter Angabe des Betreffs
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.110 „Burggarten“
vorgebracht werden.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Breitenbach unter
https://www.breitenbach-am-herzberg.de/Bauen
und Wohnen/Bauleitplanung/Bauleitpläne im Verfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Petersberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Breitenbach am Herzberg