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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsgericht Breitenbach am Herzberg

Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg sucht für die Besetzung des Ortsgerichts Breitenbach am Herzberg ab dem 01.01.2025 eine/n neue/n Ortsgerichtsvorsteher/in.

Die Mitglieder des Ortsgerichts sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von zehn Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Bad Hersfeld ernannt.

Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

Zu den Aufgaben eines Ortsgerichts gehören

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen bebauter oder unbebauter Grundstücke

Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dass Sie in dem Ortsgerichtsbezirk wohnen und nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind oder die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Beifügung eines Lebenslaufes bis zum 10.12.2024 an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Breitenbach a.H.

Machtloser Straße 5

36287 Breitenbach a.H.

Breitenbach a.H., 29. November 2024

Volker Jaritz, Bürgermeister