Herr Holger Stein ist aus der Gemeinde Breitenbach am Herzberg verzogen. Damit kann er sein Mandat im Ortsbeirat Hatterode nicht mehr ausüben.
Gemäß § 34 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, des Wahlvorschlages an seine Stelle.
Ich stelle daher fest, dass für Herrn Holger Stein
Herr
Richard Bohlender
Grebenauer Straße 30
36287 Breitenbach-Hatterode.
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach kann jeder Wahlberechtigte des Ortsbezirkes binnen einer Anschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Gemeindeverwaltung, Machtloser Str. 5, 36287 Breitenbach am Herzberg, einzureichen.
36287 Breitenbach am Herzberg, 13.02.2023