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Herzberg-Rimberg Bote
Ausgabe 8/2026
Gestaltung Innenteil Seite 2
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Hundekot im öffentlichen Raum - Beseitigung ist Pflicht!

Im gesamten Gemeindegebiet ist die Verschmutzung durch Hundekot enorm hoch. Betroffen sind unter anderem Gehwege, Grünstreifen, Schul- und Kitabereiche sowie Wege rund um Spiel- und Sportanlagen und zum Freizeitzentrum Silbersee.

Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich ordnungsgemäß zu beseitigen.

  • Verstöße werden ordnungsrechtlich mit einer Geldbuße von mindestens 50,00 € bis 150,00 € geahndet - bei Zuwiderhandlung bis zu 500,00 €!
  • Die immer noch weit verbreitete Auffassung, dass man keine Entfernungspflicht habe, weil man Hundesteuer zahle, trifft hier NICHT zu.
  • Ebenso kann aufgrund dieser Steuer auch keine Verpflichtung der Gemeinde zur Aufstellung von Hundekotbeutelspendern abgeleitet werden.

Das Liegenlassen von Hundekot stellt nicht nur eine erhebliche Belästigung dar, sondern birgt auch gesundheitliche Risiken für alle, die damit in Berührung kommen!

Bitte kommen Sie alle Ihrer Verantwortung für ein sauberes Umfeld nach.

Ihre Gemeindeverwaltung