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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 11/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Zahlungserinnerung

So wie jedes Jahr, waren auch in 2023 am 15.02. die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das I. Quartal fällig.

Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 15.03.2023 zu überweisen.

Nach dem 16.03.2023 werden die dann noch säumigen Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen gem. § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt.

Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.

Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen

bis zu 250,00 € einschließlich 6,00 €

bis zu 500,00 € einschließlich 11,00 €

bis zu 1.000,00 € einschließlich 15,00 €

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Sparkasse Dillenburg

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

BIC: HELADEF1DIL

VR Bank Lahn - Dill eG

IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06

BIC: GENODE51BIK

Einfacher ist jedoch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, auf dessen Vorzüge wir auch jetzt wieder hinweisen.