So wie jedes Jahr, waren auch in 2023 am 15.02. die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das I. Quartal fällig.
Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 15.03.2023 zu überweisen.
Nach dem 16.03.2023 werden die dann noch säumigen Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen gem. § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt.
Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.
Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen
bis zu 250,00 € einschließlich 6,00 €
bis zu 500,00 € einschließlich 11,00 €
bis zu 1.000,00 € einschließlich 15,00 €
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Unsere Bankverbindungen lauten:
Sparkasse Dillenburg
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48
BIC: HELADEF1DIL
VR Bank Lahn - Dill eG
IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06
BIC: GENODE51BIK
Einfacher ist jedoch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, auf dessen Vorzüge wir auch jetzt wieder hinweisen.