Am 15. Februar waren die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das I. Quartal 2024 zur Zahlung fällig.
Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 28.03.2024 zu überweisen. Bitte überprüfen Sie auch die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen und vergleichen Sie diese mit den geforderten Beträgen auf dem Steuerbescheid. Nach dem 01.04.2024 werden die dann noch säumigen Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen gem. § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.
Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen
| bis zu | 250,00 € einschließlich | 6,00 € |
| bis zu | 500,00 € einschließlich | 11,00 € |
| bis zu | 1.000,00 € einschließlich | 15,00 € |
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Unsere Bankverbindungen lauten:
| Sparkasse Dillenburg | IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48 |
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| BIC: HELADEF1DIL |
| VR Bank Lahn - Dill eG | IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06 |
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| BIC: GENODE51BIK |
Um Rückstände, Mahnungen oder auch Überzahlungen zu vermeiden erteilen Sie uns gerne ein Sepa Lastschriftmandat.