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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Info zu Wiesengräber

Sehr geehrte Bürger-/innen,

aufgrund der Mäharbeiten unserer Arbeiter des Bauhofs verweisen wir auf § 22 Absatz 7 der Friedhofsordnung. Darin heißt es: „…Das Bepflanzen, das Ablegen von Blumen sowie das Anbringen von Grabschmuck und Grablichtern ist auf den Wiesengrabstätten nicht gestattet.“

Wir bitten Sie darum, sich an diese Ordnung zu halten.