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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid:

1.)

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herr Frank Bechtum, wh. Ahornstraße 11, 35767 Breitscheid, vom Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union - CDU - aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid, festgestellt habe.

Der gewählte Bewerber Herr Frank Bechtum - CDU - hat gem. § 33 KWG Abs. 2 den Verzicht seines Mandats für die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid schriftlich mitgeteilt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 verliert er somit seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der - CDU - mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, Herr Lars Enders, Langenaubacher Straße 16, 35767 Breitscheid als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid fest. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Enders mit meiner Feststellung sein Mandat als Gemeindevertreter erworben.

2.)

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herr Paul-Gerhard Wendel, wh. Am Berg 15, 35767 Breitscheid, vom Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union - CDU - aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid, festgestellt habe.

Der gewählte Bewerber Herr Paul-Gerhard Wendel - CDU - hat gem. § 33 KWG Abs. 2 den Verzicht seines Mandats für die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid schriftlich mitgeteilt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 verliert er somit seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt die nächste, noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der - CDU - mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, Frau Carina Zeiler, Hüttenweg 27, 35767 Breitscheid als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid fest. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Frau Zeiler mit meiner Feststellung ihr Mandat als Gemeindevertreterin erworben.

3.)

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herr Arnd Kureck, wh. Weilsteinstraße 5, 35767 Breitscheid, vom Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union - CDU - aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid, festgestellt habe.

Der gewählte Bewerber Herr Arnd Kureck - CDU - hat gem. § 33 KWG Abs. 2 den Verzicht seines Mandats für die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid schriftlich mitgeteilt.

Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 verliert er somit seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der - CDU - mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, Herr Frank Silbermann, Schulstraße 4, 35767 Breitscheid als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid fest. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Silbermann mit meiner Feststellung sein Mandat als Gemeindevertreter erworben.

4.)

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herr Helmut Aurand, wh. Am Berg 26, 35767 Breitscheid, vom Wahlvorschlag Freie Wählergemeinschaft - FWG - aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid, festgestellt habe.

Der gewählte Bewerber Herr Helmut Aurand - FWG - hat gem. § 33 KWG Abs. 2 den Verzicht seines Mandats für die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid schriftlich mitgeteilt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 verliert er somit seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der - FWG - mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, Herr Micha Gimbel, Gusternhainer Straße 19, 35767 Breitscheid als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid fest. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Gimbel mit meiner Feststellung sein Mandat als Gemeindevertreter erworben.

5.)

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herr Thomas Bechtum, wh. Bachstraße 23, 35767 Breitscheid, vom Wahlvorschlag Freie Wählergemeinschaft - FWG - aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid, festgestellt habe.

Der gewählte Bewerber Herr Thomas Bechtum - FWG - hat gem. § 33 KWG Abs. 2 den Verzicht seines Mandats für die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid schriftlich mitgeteilt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 verliert er somit seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der - FWG - mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, Herr Sebastian Aurand, Buchlindenweg 3, 35767 Breitscheid als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid fest. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Aurand mit meiner Feststellung sein Mandat als Gemeindevertreter erworben.

6.)

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herr Thomas Hünert, wh. Haigerer Straße 6, 35767 Breitscheid, vom Wahlvorschlag Freie Wählergemeinschaft - FWG - aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid, festgestellt habe.

Der gewählte Bewerber Herr Thomas Hünert - FWG - hat gem. § 33 KWG Abs. 2 den Verzicht seines Mandats für die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid schriftlich mitgeteilt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 verliert er somit seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der - FWG - mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, Herr Holger Henrich, Mühlbachstraße 28, 35767 Breitscheid als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid fest. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Henrich mit meiner Feststellung sein Mandat als Gemeindevertreter erworben.

7.)

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herr Ulrich Eichmann, wh. Erdbacher Straße 31, 35767 Breitscheid, vom Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD - aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid, festgestellt habe.

Der gewählte Bewerber Herr Ulrich Eichmann - SPD - hat gem. § 33 KWG Abs. 2 den Verzicht seines Mandats für die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid schriftlich mitgeteilt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 verliert er somit seinen Sitz.

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der - FWG - mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, Herr Martin Kaiser, Waldstraße 2, 35767 Breitscheid als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid fest. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Kaiser mit meiner Feststellung sein Mandat als Gemeindevertreter erworben.

Gegen meine Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.V.m. § 25 KWG.

Breitscheid, den 16. April 2026

Der Wahlleiter der
Gemeinde Breitscheid
gez. Yannick Konrad
Bürgermeister