Die Gemeinde Breitscheid weist unter www.gemeinde-breitscheid.de auf folgende amtliche Bekanntmachung hin:
Nachrücken in die Gemeindevertretung
1.)
Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Gemeindevertreters, Herr Günter Gimbel, wh. Sachsenstraße 17, 35767 Breitscheid, vom Wahlvorschlag Freie Wählergemeinschaft - FWG - aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid, festgestellt habe.
Der gewählte Bewerber Herr Günter Gimbel - FWG - hat gem. § 33 KWG Abs. 2 den Verzicht seines Mandats für die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid schriftlich mitgeteilt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 verliert er somit seinen Sitz.
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der - FWG - mit den meisten Stimmen an seine Stelle.
Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG, Herr Julius Hormann, Gusternhainer Straße 19, 35767 Breitscheid als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Breitscheid fest. Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Hofmann mit meiner Feststellung sein Mandat als Gemeindevertreter erworben.
Breitscheid, den 28. April 2026