So wie jedes Jahr, waren auch in 2023 am 15.05. die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das II. Quartal fällig.
Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 15.06.2023 zu überweisen.
Nach dem 16.06.2023 werden die dann noch säumigen Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen gem. § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind
Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.
Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen
| bis zu 250,00 € einschließlich | 6,00 € |
| bis zu 500,00 € einschließlich | 11,00 € |
| bis zu 1.000,00 € einschließlich | 15,00 € |
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Unsere Bankverbindungen lauten:
IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48 - BIC: HELADEF1DIL
IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06 - BIC: GENODE51BIK
Einfacher ist jedoch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, auf dessen Vorzüge wir auch jetzt wieder hinweisen.