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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 22/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Zahlungserinnerung für die Gemeindeabgaben

Am 15.05.2024 waren die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das II. Quartal 2024 zur Zahlung fällig

Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 14.06.2024 zu überweisen. Bitte überprüfen Sie auch die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen und vergleichen Sie diese mit den geforderten Beträgen auf dem Steuerbescheid. Nach dem 15.06.2024 werden die dann noch säumigen Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen gem. § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.

Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen

bis zu

250,00 €

einschließlich

6,00 €

bis zu

500,00 €

einschließlich

11,00 €

bis zu

1.000,00 €

einschließlich

15,00 €

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Sparkasse Dillenburg

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

BIC: HELADEF1DIL

VR Bank Lahn - Dill eG

IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06

BIC: GENODE51BIK

Um Rückstände, Mahnungen oder auch Überzahlungen zu vermeiden erteilen Sie uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat.