Sehr geehrte Bürger-/innen,
aufgrund der Mäharbeiten unserer Arbeiter des Bauhofs verweisen wir auf § 22 Absatz 7 der Friedhofsordnung.
Darin heißt es: „…Das Bepflanzen, das Ablegen von Blumen sowie das Anbringen von Grabschmuck und Grablichtern ist auf den Wiesengrabstätten nicht gestattet.“
Wir bitten Sie darum, sich an diese Ordnung zu halten.