Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Limburg und das Amtsgericht Dillenburg gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 16.06.2023 bis 23.06.2023 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Breitscheid, Erdgeschoss, Raum 0.04, aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Gemeinde Breitscheid, Rathausstraße 14, 35767 Breitscheid, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.