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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Förderung von Freizeitangeboten aller Art - jetzt Antrag stellen - Verlängerung bis Herbst 2023

Die Gemeinde hat Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“ erhalten und fördert rückwirkend ab dem 01.10.2022 und bis nach den Herbstferien 2023 Angebote, an denen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren teilnehmen bzw. teilgenommen haben. Die Angebote sollen den durch die Corona-Pandemie entstandenen zusätzlichen Nachholbedarf aufgreifen und so den Belastungen entgegenwirken.

Das können Tagesveranstaltungen sein, wie z.B.

  • Grill- und Spielabende, Bowling, Lasertag, Fahrten in Freizeitparks und Freizeitbäder, zu Weihnachtsmärkten, zu Sehenswürdigkeiten, Sozialkompetenztraining, Städtetrips, erlebnispädagogische und kreative Angebote, Sportangebote usw., aber auch
  • mehrtägige Freizeiten im In- und Ausland, Wochenendfreizeiten usw.

Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände, Kinder- und Jugendgruppen und Organisationen, die ihren Sitz in der Gemeinde Breitscheid haben.

Die Förderung kann bis zu 100 % betragen, wobei alle Maßnahmen bis zum 29.10.2023 abgeschlossen sein müssen.

Ein vorbereitetes Antragsformular gibt es auf der Webseite der Gemeinde unter Aktuelles (https://www.gemeinde-breitscheid.de/rathaus-politik/verwaltung/aktuelles ) oder kann per Mail an kultur(at)gemeinde-breitscheid.de angefordert werden.

Die Antragstellung ist bis zum 30.06.2023 möglich.