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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 27/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Stellenangebot

Stellenangebot

Wir suchen eine/n

Mitarbeiter/in (m/w/d)

im Fachbereich 1 - Organisation und Personal

in Vollzeit oder Teilzeit.

Schwerpunkte des Aufgabenbereiches:

-

Weiterentwicklung der Digitalisierung und der Onlineservices (Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes)

-

Neugestaltung und Aktualisierung des Internetauftritts

-

Personalsachbearbeitung in Vertretung

Fachliche Anforderungen/Qualifikation:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit IT Verständnis/Qualifikation
  • Kenntnisse und Erfahrungen mit Verwaltungsabläufen
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse, sicherer Umgang mit MS-Office

Persönliche Anforderungen:

  • Interesse für digitale Optimierungsprozesse
  • Kreativität und Entwicklung von Ideen
  • Gute Auffassungsgabe, strukturiertes Arbeiten
  • Team- u. Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Weiterbildung

Wir bieten:

  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • einen modernen, vielseitigen u. sicheren Arbeitsplatz
  • eine leistungsgerechte Vergütung nach TVöD mit Entwicklungspotential
  • Möglichkeit zum Bikeleasing

Besondere Hinweise

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Um Ihre Rechte nach dem Schwerbehindertenvertretungsgesetz berücksichtigen zu können, sind wir auf Ihren Hinweis, dass eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt, angewiesen.

Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen und Lichtbild bis 21.07.2024 an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Breitscheid

FD Personal, Rathausstr. 14

35767 Breitscheid

oder per Mail an

bewerbungen@gemeinde-breitscheid.de

(bitte in einer zusammenhängenden PDF-Datei)

Die Stellenanzeige ist auch im Internet unter www.gemeinde-breitscheid.de veröffentlicht. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Georg, Tel. 027779133-16.

*Bewerbungsunterlagen bitte nur in Kopien vorlegen, die Unterlagen werden nicht zurückgesendet, es sei denn Sie legen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei!