Schriftführerin: Dorothee Maiwald
Fachbereichsleiter Organisation, Personal u. Finanzen: Jan Heckmann
Vertreter der Presse, Gäste
Die Ausschussmitglieder waren ordnungsgemäß durch Ladung
vom 22.06.2023 auf den 10.07.2023
unter Mitteilung der Beratungsgegenstände einberufen worden.
Die Beratung fand öffentlich statt. Ort und Stunde der Beratung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gemacht worden.
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr — Ende der Sitzung: 19:55 Uhr
| 1. | Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Beratung und ggf. Beschlussempfehlung einer Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Breitscheid | (VL-60/2023 2. Ergänzung) |
| 3. | Stand der Investitionen bis 30.06.2023 | (MI-49/2023) |
| 4. | Zusammenstellung der gemeindeeigenen Gebäude | (VL-274/2022 1. Ergänzung) |
| 5. | Verschiedenes |
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Armin Müller (CDU), der die Stellvertretung für den verhinderten Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Yannick Konrad (SPD) übernommen hat, eröffnete die Sitzung, begrüßte den Bürgermeister, die Mitglieder des Ausschusses, die Mitglieder des Gemeindevorstands, die Schriftführerin, den Fachbereichsleiter für Organisation, Personal und Finanzen Jan Heckmann, den Vertreter der Presse sowie die Gäste und stellte die Beschlussfähigkeit fest.
Armin Müller übergab das Wort an den Fachbereichsleiter für Personal, Organisation und Finanzen Jan Heckmann, der die geplanten Änderungen in der Hauptsatzung erläuterte. Die Anpassung der Hauptsatzung war bereits am 27.03.2023 in die Gemeindevertretung eingebracht worden. Sie wurde durch das Gremium an den Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.
Neben der aufgrund gesetzlicher Änderung nötigen Anpassung der Präambel, soll eine Anpassung der Wertgrenzen im § 1 Abs. 3 Nr. 4, 9 und 10 bis zu deren Erreichung der Gemeindevorstand entscheiden kann, vorgenommen werden. Es wurden folgende Änderungen vorgeschlagen:
| 9. | Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von EURO 50.000 im Einzelfall, |
| 10. | Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von EURO 50.000 (jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall, |
Diese Änderungen waren durch die Gemeindevertretung angeregt worden und es gab dazu keine Wortmeldungen.
| 4. | Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von EURO 75.000 im Einzelfall; ausgenommen von dieser Regelung ist grundsätzlich der Verkauf gemeindlicher bebauter Grundstücke |
Sascha Göbel (CDU) merkte dazu an, dass die Wertgrenzen schon zur Diskussion standen, aber bisher immer von 50 Tsd. EURO gesprochen wurde. Seiner Ansicht nach könne diese Wertgrenze auch für den Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen in Satz 4, gelten. Aufgrund der steigenden Preise, auch für Grundstücke, sprachen sich die Ausschussmitglieder Sascha Eichmann (FWG) und Claus Ehrenfried (FWG) dafür aus, diese Wertgrenze auf die vorgeschlagenen 75 Tsd. EURO anzuheben. Ulrich Eichmann (SPD) stellte die Frage an Herrn Bürgermeister Roland Lay (parteilos) wie oft eine Überschreitung dieser Grenze vorgekommen und damit die Verwaltung in Handlungsschwierigkeiten gekommen ist. Bürgermeister Roland Lay erklärte dazu, dass dies bisher noch nicht vorgekommen ist, aber es im Moment Verhandlungen über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks gibt, das die Wertgrenze überschreiten würde. Auch bei der Veräußerung von Baugrundstücken in der Schönbacher Straße würde dieser Betrag schnell erreicht. Jan Heckmann informierte die Anwesenden über die in deren Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen anderer Kommunen im Lahn-Dill-Kreis. Im Vergleich gibt es große Unterschiede, wobei die Gemeinde Breitscheid mit einer Wertgrenze von 75 Tsd. EURO im mittleren Bereich liegt. Eine weitere Änderung der Hauptsatzung ist in § 2 Abs. 2 vorgesehen. Hier wird die bereits in der Gemeinde Breitscheid gängige Praxis, dass die Ausschüsse aus 7 Mitgliedern bestehen, die sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammensetzen, schriftlich und rechtlich fixiert. In § 6 Öffentliche Bekanntmachung ist vorgesehen die Homepage der Gemeinde Breitscheid als öffentliches Bekanntmachungsorgan festzulegen. Laut Jan Heckmann wäre damit die Veröffentlichungen bei Wahlen schneller möglich. Hier hat es wegen des Abgabetermins beim Verlag oft zeitliche Engpässe gegeben. Die Veröffentlichungen im Gemeindemitteilungsblatt erfolgen zusätzlich. Für bestimmte Bekanntmachungen wie Bauleitpläne und Satzungsänderungen, deren Rechtsgrundlage auf § 10 Abs. 3 BauGB verweist, ist eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck in den Breitscheider Nachrichten weiterhin vorgeschrieben.
Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Breitscheid in der vorgelegten Form zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
Der Fachbereichsleiter für Organisation, Personal und Finanzen Jan Heckmann informierte die Anwesenden über den aktuellen Tagesabschluss und das vorläufige Ergebnis des Jahresabschlusses 2022, das sich nach den noch ausstehenden Buchungen bei rund 1,2 Mio. Plus im Gesamtergebnis einpendeln wird. Danach erläuterte Bürgermeister Roland Lay den Stand der Investitionen und beantwortete die dazu gestellten Fragen.
Den Ausschussmitgliedern wurde eine aktuelle Liste der Gebäude die sich im Besitz der Gemeinde Breitscheid befinden übermittelt. Sie hat sich gegenüber dem letzten Jahr nicht verändert. Auf Nachfrage von Armin Müller gab es keine Wortmeldungen dazu.
Armin Müller stellte eine Frage zur Flüchtlingsunterbringung in der Kirchstraße an Bürgermeister Roland Lay, die dieser beantwortete. Sascha Eichmann stellte die Frage, wann die Vorbereitungen für den neuen Haushalt 2024 beginnen. Jan Heckmann antwortete, dass er in den nächsten Wochen die Anfragen für die Mittelanmeldungen an die Fachbereiche weitergeben will. Er verfolgt auch in diesem Jahr das Ziel den Haushalt 2024 noch vor Jahresende in die Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen.
| Schriftführerin | Armin Müller als Stellvertreter für den Vorsitzenden Haupt- und Finanzausschusses |
| gez. Dorothee Maiwald | gez. Armin Müller |