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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 31/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Die Ortsgerichte

Nur das Bundesland Hessen verfügt über Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Jedes Ortsgericht hat fünf Mitglieder: Einen Ortsgerichtsvorsteher, einen Vertreter und drei Schöffen. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung durch das zuständige Amtsgericht ernannt.

Was genau machen die Ortsgerichte?

Sie nehmen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vor, sei es für

  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Veränderungen von Vereinsvorständen
  • Erbausschlagungen
  • Abschriften
  • Genehmigungserklärungen
  • Löschungen von Grundschulden
Weiterhin können die Ortsgerichte Schätzungen von
  • bebauten oder
  • unbebauten Grundstücken

durchführen.

Die Kosten hierfür richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Ortsgerichte.

Wer sind die Ortsgerichte in Breitscheid?

Breitscheid verfügt über zwei Ortsgerichte:

Breitscheid I Ortsteile:

Breitscheid, Gusternhain, Rabenscheid

Ortsgerichtsvorsteher:

Harald Heuser

02777-913313 (siegelführend)

Stv. Ortsgerichtsvorsteher:

Günter Gimbel

02777-6565

Breitscheid II Ortsteile:

Medenbach, Erdbach

Ortsgerichtsvorsteher:

Frank Schüler

02777-1329 (siegelführend)

Stv. Ortsgerichtvorsteher:

Uwe Zint

02777-7697 (siegelführend)

Bürgerinnen und Bürger wenden sich für Unterschriftsbeglaubigungen bitte an den jeweils Siegelführenden ihres / seines Ortsteils, für Schätzungen an den jeweiligen Ortsgerichtsvorsteher.

Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihr Ortsgericht.