Nur das Bundesland Hessen verfügt über Ortsgerichte. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Jedes Ortsgericht hat fünf Mitglieder: Einen Ortsgerichtsvorsteher, einen Vertreter und drei Schöffen. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung durch das zuständige Amtsgericht ernannt.
Was genau machen die Ortsgerichte?
Sie nehmen öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vor, sei es für
durchführen.
Die Kosten hierfür richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Ortsgerichte.
Wer sind die Ortsgerichte in Breitscheid?
| Breitscheid I Ortsteile: | Breitscheid, Gusternhain, Rabenscheid | |
| Ortsgerichtsvorsteher: | Harald Heuser | 02777-913313 (siegelführend) |
| Stv. Ortsgerichtsvorsteher: | Günter Gimbel | 02777-6565 |
| Breitscheid II Ortsteile: | Medenbach, Erdbach | |
| Ortsgerichtsvorsteher: | Frank Schüler | 02777-1329 (siegelführend) |
| Stv. Ortsgerichtvorsteher: | Uwe Zint | 02777-7697 (siegelführend) |
Bürgerinnen und Bürger wenden sich für Unterschriftsbeglaubigungen bitte an den jeweils Siegelführenden ihres / seines Ortsteils, für Schätzungen an den jeweiligen Ortsgerichtsvorsteher.
Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihr Ortsgericht.