Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Auf der Hub", Gemarkung Breitscheid
| hier: | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) |
| Allgemeine Ziele und Zwecke |
| Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB |
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen der beiden Geltungsbereiche sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Die Flächen des südlichen Geltungsbereiches liegen in der Gemarkung Breitscheid, Flur 11, etwa 280 m nördlich der Landesstraße L 3044.
Der 2. Geltungsbereich liegt etwa 550 m nördlich der Landesstraße. Zwischen diesen beiden Geltungsbereichen liegen die von der Gefährdetenhilfe e.V. genutzten und überwiegend bebauten Flächen.
In 2001 wurde die Flächennutzungsplan-Änderung „Auf der Hub“ rechtswirksam. In dieser Flächennutzungsplanänderung sind Sonderbauflächen Gefährdetenhilfe und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.
Der Bereich wird zur Ausbildung (Zimmerei/Schreinerei) genutzt. Unter anderem sind Lager- und Produktionshallen und ein Verwaltungsgebäude sowie Stallungen, Scheunen und Abstellhallen vorhanden.
Es werden insgesamt rund 100 ha landwirtschaftlich bewirtschaftet. Eine Beweidung mit Kühen findet auf den landwirtschaftlichen Flächen teilweise statt.
Zurzeit gibt es 5 besetzte Ausbildungsplätze für die Berufe Schreiner, Holzmechaniker und Fachpraktiker für die Holzbearbeitung bei insgesamt 20 Arbeitsplätzen sowie, je nach Bedarf, 3-4 Praktikumsplätze.
Die Zahl der Arbeitsplätze soll mittelfristig auf 30-35 erhöht werden.
Es fehlen Hallen/Räume für Produktion und Ausbildung, Lagerflächen sowie Sanitär- und Sozialräume. Auch sollen bedarfsorientiert ein neues Bürogebäude sowie eine Ausbildungshalle kurzfristig errichtet werden.
Diese Baulichkeiten können im Wesentlichen durch eine Nachverdichtung in der 2001 bauleitplanerisch abgesicherten Fläche realisiert werden. Es ist lediglich eine kleine Vergrößerung erforderlich. Diese kleine Fläche liegt innerhalb dieser Flächennutzungsplan-Änderung.
Im Wesentlichen dient diese Flächennutzungsplan-Änderung bei gleichzeitiger Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Hub“ der bauleitplanerischen Absicherung von Flächen, die von Pfadfindern genutzt werden. Es handelt sich um den in 2003 gegründeten Pfadfinderstamm August-Hermann-Franke.
In der Vergangenheit fanden auf der Fläche bereits mehrfach Zeltlager statt.
Durch Schulung, Spiel, Sport und Integration in die Gemeinschaft werden im Rahmen des Projektes straffällig gewordene Kinder und Jugendliche resozialisiert. Auch werden Kinder von Straftätern betreut.
Für die Kinder- und Jugendarbeit diente zunächst ein Tipi als Versammlungsplatz, später kamen Sozial- und Versammlungsräume hinzu und in 2014 wurde das Pfadfinderhaus errichtet, welches auch als Gästehaus genutzt wird. Derzeit sind etwa 50 Personen bei den Pfadfindern, die sich wöchentlich treffen, aktiv. Eine Warteliste musste eingerichtet werden.
Da das Tipi nicht ausreichend wetterfest ist, soll es durch eine stabile Holzkonstruktion ersetzt werden.
Sanitäre Räume fehlen, sodass die Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Eine größere Grillhütte soll errichtet werden sowie Stellplätze gebaut werden.
Durch diese Maßnahmen können wesentlich mehr Personen betreut und die Warteliste abgebaut werden.
Im 2. Geltungsbereich sollen die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden. Diese Fläche soll auch der Versickerung des Niederschlagswassers dienen.
In der Flächennutzungsplan-Änderung sind im Wesentlichen Sonderbauflächen für die Gefährdetenhilfe und für die Pfadfinder sowie Grünflächen für die Pfadfinder, Ausgleichsflächen und Parkplätze festgesetzt.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt in der Zeit
vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023
während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Breitscheid, Rathausstraße 14, 35767 Breitscheid, im Raum 0.05.
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.