Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Ortsbeiratsmitglieds, Frau Daniela Janz, Haigerer Straße 1, 35767 Breitscheid-Rabenscheid, vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft - FWG - aus dem Ortsbeirat Rabenscheid, festgestellt habe.
Das gewählte Mitglied Frau Daniela Janz - FWG - hat schriftlich ihr Mandat im Ortsbeirat Rabenscheid niedergelegt. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG verliert sie somit ihren Sitz und ich stelle nach § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG ihr Ausscheiden aus dem Ortsbeirat Rabenscheid fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der/die nächste, noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der - FWG - mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.
Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG Herrn Sascha Eichmann, Waldstraße 3, 35767 Breitscheid-Rabenscheid als Nachrücker in den Ortsbeirat Rabenscheid fest.
Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i.V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Sascha Eichmann mit meiner Feststellung sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Rabenscheid erworben.
Gegen meine Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.V.m. § 25 KWG.
Breitscheid, den 01.10.2024