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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 45/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister

Seit 1. November 2015 können, auf Antrag, nachfolgende Übermittlungssperren im Melderegister eingetragen werden. Einer Begründung bedarf es nicht.

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Ehe- und Altersjubiläen

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

  • Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

  • Widerspruch gegen Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

Übermittlungssperren, welche bereits im Melderegister eingetragen sind, bleiben bestehen!

Eine bereits eingetragene Übermittlungssperre kann jedoch jeder Zeit auf Antrag durch die betroffene Person wieder gelöscht werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie durch unseren Fachbereich 2.1, Tel.:02777/91330