Ab der 45. Kalenderwoche können in unserem Bürgerbüro nur KFZ Abmeldungen und Adressänderungen nach Umzug (innerhalb des Lahn-Dill-Kreises) vorgenommen werden. Diese Einschränkung ist nur vorübergehend und gilt bis auf Weiteres.
Für alle anderen Zulassungsvorgänge wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde Herborn-Burg.