In den vergangenen Monaten wurden in der Gemeinde vermehrt Auffahrrampen an den Bürgersteigen vorgefunden. Der Fachbereich Ordnung und Kultur weist darauf hin, dass das Anbringen dieser Auffahrhilfen verboten ist.
Durch abgeschrägte Metall-oder Gummirampen kann es beispielweise zu Stürzen von Radfahrern, Sachschäden an anderen Fahrzeugen oder zu Verletzungen von Fußgängern kommen.
Eine weitere erhebliche Gefahr stellen diese Auffahrrampen im Winter dar, wenn der Schneepflug damit kollidiert und die Rampe nach vorne katapultiert. Auch der Regenabfluss in der Straßenrinne wird behindert.