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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Rampen an Bordsteinen

Auffahrrampen im öffentlichen Straßenverkehr sind verboten

In den vergangenen Monaten wurden in der Gemeinde vermehrt Auffahrrampen an den Bürgersteigen vorgefunden. Der Fachbereich Ordnung und Kultur weist darauf hin, dass das Anbringen dieser Auffahrhilfen verboten ist.

Durch abgeschrägte Metall-oder Gummirampen kann es beispielweise zu Stürzen von Radfahrern, Sachschäden an anderen Fahrzeugen oder zu Verletzungen von Fußgängern kommen.

Eine weitere erhebliche Gefahr stellen diese Auffahrrampen im Winter dar, wenn der Schneepflug damit kollidiert und die Rampe nach vorne katapultiert. Auch der Regenabfluss in der Straßenrinne wird behindert.