Es fehlten entschuldigt: Frank Silbermann (CDU), Claus Ehrenfried (FWG), Sascha Eichmann (FWG), Udo Discher (SPD), Ulrich Eichmann (SPD), Yannick Konrad (SPD)
Schriftführer: Jan Heckmann
Presse, Gäste
Beratung vom 14.11.2022
Die Gemeindevertreter waren ordnungsgemäß durch Ladung
vom 03.11.2022 auf den 14.11.2022
unter Mitteilung der Beratungsgegenstände einberufen worden.
Die Beratung fand öffentlich statt. Ort und Stunde der Beratung sowie die Tagesordnung waren satzungsgemäß öffentlich bekannt gegeben.
| 1. | Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | |
| 2. | Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes | |
| 3. | Bedarfsplanung 2023-2026 für die Kindertageseinrichtungen | (VL-112/2022 4. Ergänzung) |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung des Nachtragshaushaltes 2022 | (VL-207/2022 3. Ergänzung) |
| 5. | Halbjahresbericht 2022 | (MI-150/2022 1. Ergänzung) |
| 6. | Anfragen und Mitteilungen (gemäß § 15 Abs. 2 GO) |
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr — Ende der Sitzung: 19:37 Uhr
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Arnd Kureck (CDU) eröffnete die 13. Gemeindevertretersitzung, begrüßte den Bürgermeister, die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands, die Presse, den Schriftführer sowie die Gäste und stellte die Beschlussfähigkeit fest.
Bürgermeister Roland Lay (parteilos) erstattete den Verwaltungsbericht mit 28 Punkten und beantwortete die Frage zur Beförderung von Kindern aus der Kita Rabenscheid. Im Anschluss wurden die Ortsgerichtsschöffen Daniel Triesch für weitere zehn Jahre und Walter Schäfer für weitere fünf Jahre im Auftrag des Amtsgerichtes Dillenburg von Bürgermeister Lay ernannt und ihnen die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Er würdigte die von ihnen erbrachte jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit und überreichte ein Präsent. Diesem schloss sich der Vorsitzende der Gemeindevertretung an.
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendhilfeträger zu ermitteln. Sie tragen in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Der hier vorgelegte Plan schreibt die letzte Bedarfsplanung 2019-2022 für die kommenden 4 Jahre fort. Nach einer kurzen Diskussion stellt Armin Müller (CDU) den Antrag, diesen TOP in den Ausschuss für Kultur und Soziales zu verweisen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Bedarfsplanung 2023-2026 für die Kindertageseinrichtungen in den Ausschuss für Kultur und Soziales zu verweisen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Stimmenthaltung
Nach § 98 Abs. 3 HGO ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen und Auszahlungen bei einzelnen Ansätzen oder einzelnen vorgegebenen Finanzrahmen (Budgets) in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen und Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Dies ist dieses Jahr bei der Baumaßnahme BM 0005 gegeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 über den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung beraten und legt diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf sieht folgende Änderungen vor:
| Ergebnishaushalt | Erträge | + 300.000,00 € |
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| Aufwendungen | + 23.300,00 €+ |
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| Saldo | + 276.700,00 € |
| Finanzhaushalt | Einzahlungen | + 7.000,00 € |
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| Auszahlungen | +1.063.200,00 € |
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| Saldo | +1.056.200,00 € |
Durch die Mehreinnahmen im Ergebnishaushalt ändert sich die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von „beschränkt leistungsfähig“ in „voll leistungsfähig“.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Armin Müller berichtete aus der letzten Sitzung des Hauptund Finanzausschusses und stellte den Antrag, die vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Anlagen durch die Gemeindevertretung beschließen zu lassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die vom Gemeindevorstand vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Anlagen.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
Nach § 28 Abs. 1 GemHVO ist die Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten, ein Beschluss ist hierüber nicht zu fassen. Der Halbjahresbericht wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung hiermit vorgelegt.
In Verbindung mit TOP 3 sprach Daniel Georg (FWG) auch die beengte Platzsituation in den Kindertageseinrichtungen an, welche im Zuge der Bedarfsplanung 2023–2026 mit im Ausschuss für Kultur- und Soziales diskutiert und beraten werden sollte. Nach eingehender Diskussion sollen hierzu die drei Leiterinnen der Kindertagesstätten sowie ein Vertreter der Evangelischen Regionalverwaltung Nassau Nord in die Ausschusssitzung eingeladen werden.
Arnd Kureck wies noch auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2022 hin und beendete die Sitzung.
| Schriftführer gez. Jan Heckmann | Vorsitzender der Gemeindevertretung gez. Arnd Kureck |