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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragssatzung und Bekanntmachung der Nachtragssatzung

1. Nachtragssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlrechts und anderer Vorschriften vom 11. Dezember 2020 (GVBl. 2020 I Nr. 63 S. 915 ff) hat die Gemeindevertretung am 14.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

im Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt ist weist einen Überschuss von 82.625 EUR aus.

Der Finanzhaushalt ist weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.222.049 EUR aus. Dieser ist durch ausreichend Liquidität gedeckt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern wurden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. (Es gilt der von der Gemeindevertretung am 14.2.2022 beschlossene Stellenplan.)

§ 8

Breitscheid, den 14.11.2022

Rathausstraße 14, 35767 Breitscheid

gez.

(R. Lay)

Bürgermeister

Siegel

Offenlegung der Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Anlagen

Die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme

vom 28.11.2022 bis 06.12.2022

im Rathaus Breitscheid, Rathausstraße 14, 35767 Breitscheid, Raum Nr. 1.03 (1.OG) während der aufgeführten Dienstzeiten öffentlich aus.

Montags, dienstags u. donnerstags

von 08.00 – 12.00 Uhr

und

von 13.30 – 15.30 Uhr

mittwochs u. freitags

von 08.00 – 12.00 Uhr

Der Gemeindevorstand
gez. Roland Lay
Bürgermeister