Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlrechts und anderer Vorschriften vom 11. Dezember 2020 (GVBl. 2020 I Nr. 63 S. 915 ff) hat die Gemeindevertretung am 14.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
im Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt ist weist einen Überschuss von 82.625 EUR aus.
Der Finanzhaushalt ist weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.222.049 EUR aus. Dieser ist durch ausreichend Liquidität gedeckt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern wurden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. (Es gilt der von der Gemeindevertretung am 14.2.2022 beschlossene Stellenplan.)
§ 8
Breitscheid, den 14.11.2022
Rathausstraße 14, 35767 Breitscheid
| gez. (R. Lay) Bürgermeister | Siegel |
Die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme
vom 28.11.2022 bis 06.12.2022
im Rathaus Breitscheid, Rathausstraße 14, 35767 Breitscheid, Raum Nr. 1.03 (1.OG) während der aufgeführten Dienstzeiten öffentlich aus.
| Montags, dienstags u. donnerstags | von 08.00 – 12.00 Uhr |
| und | von 13.30 – 15.30 Uhr |
| mittwochs u. freitags | von 08.00 – 12.00 Uhr |