Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlrechts und anderer Vorschriften vom 11. Dezember 2020 (GVBl. 2020 I Nr. 63 S. 915 ff) hat die Gemeindevertretung am 14.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
im Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt ist weist einen Überschuss von 82.625 EUR aus.
Der Finanzhaushalt ist weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.222.049 EUR aus. Dieser ist durch ausreichend Liquidität gedeckt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern wurden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
(Es gilt der von der Gemeindevertretung am 14.2.2022 beschlossene Stellenplan.)
§ 8
Breitscheid, den 14.11.2022
Rathausstraße 14, 35767 Breitscheid
| gez. | Siegel |
| (R. Lay) | |
Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.11.2022 bis 6.12.2022 im Rathaus, Rathausstraße 14, 35767 Breitscheid, Zimmer 1.03, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montags, dienstags und donnerstags | von 08.00 - 12.00 Uhr |
| und | von 13.30 - 15.30 Uhr |
| mittwochs und freitags | von 08.00 - 12.00 Uhr |
Der Gemeindevorstand
Breitscheid, den 14.11.2022