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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 49/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Kinderreisepässe fallen weg zum 01.01.2024 – und dann?

Zum 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann ab.

Als Ausweisdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) kommt dann der Personalausweis in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind –wie auch die Eltern- einen regulären Reisepass.

Die Gebühr für den Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr beträgt 22,80 €.

Für einen Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €

Die Gültigkeit beträgt, anders wie beim Kinderreisepass, dann 6 Jahre.

Die Gebühr für Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr ändert sich ebenfalls zum 01.01., auf 70,00 €.