Am 15. November waren die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das IV. Quartal 2025 und die Pacht 2025 zur Zahlung fällig.
Wir bitten Sie, die fälligen Beträge bis spätestens zum 10.12.2025 zu überweisen. Bitte überprüfen Sie auch die von Ihnen bisher geleisteten Zahlungen und vergleichen Sie diese mit den geforderten Beträgen auf dem Steuerbescheid. Ab dem 11.12.2025 werden die dann noch säumigen Steuern- und Abgaben sowie die Pacht gebührenpflichtig gem. § 19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.
Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen
| bis zu | 250,00 € | einschließlich | 6,00 € |
| bis zu | 500,00 € | einschließlich | 11,00 € |
| bis zu | 1.000,00 € | einschließlich | 15,00 € |
Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Unsere Bankverbindungen lauten:
| Sparkasse Dillenburg | IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48 |
| BIC: HELADEF1DIL |
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| VR Bank Lahn - Dill eG | IBAN: DE65 5176 2434 0025 7111 06 |
| BIC: GENODE51BIK |
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Zwangsmaßnahmen bzw. Zwangsvollstreckung gegen säumige Schuldner sind nicht nur unbeliebt, sondern auch immer mit unnötigen Kosten und Ärger für die Betroffenen verbunden. Bitte beteiligen Sie sich daher am SEPA-Lastschriftverfahren.
Vorteile sind z.B.:
Ein Formular für ein Sepa-Mandat finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Breitscheid unter Rathaus & Politik, Bürgerservice, Formulare:
https://www.gemeinde-breitscheid.de/fileadmin/user_upload/Vorlage_SEPA_Lastschriftmandat.pdf