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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Veranstaltungen mit Speisen und Getränkeverkauf sind meldepflichtig

Vermutlich ist es durch die Corona Pandemie ein wenig in Vergessenheit geraten. Deshalb möchten wir darauf aufmerksam machen, dass alles Veranstaltungen bei denen Essen und Getränke verkauft werden, vier Wochen vor der Veranstaltung bei unserem Fachdienst Bürgerservice angezeigt werden müssen. Ein entsprechendes Formular dafür finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Formularservice.

Private Veranstaltungen und vereinsinterne Veranstaltungen sind von der Verpflichtung nicht betroffen.