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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Müll und Unrat in der Natur, öffentlichen und privaten Anlagen

Die Ordnungsbehörde erhält immer wieder Beschwerden sowohl über verschmutze öffentliche Anlagen, als auch verschmutze private Anlagen, sehr zum Unmut der Grundstückeigentümer.

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über die Verunreinigung von Plätzen, Bürgersteigen und Grünflächen.

Ob Müll in der Natur (Bauschutt, Möbel, Hausabfälle etc.) oder von Tieren verursachte Verunreinigungen auf Straßen, Bürgersteigen und öffentlichen Anlagen sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen (§ 10 Gefahrenabwehrverordnung Gemeinde Breitscheid).

In diesem Zusammenhang bitten wir alle Hundehalter darauf zu achten, dass Ihr Hund nicht die öffentlichen Anlagen oder Bürgersteige durch Hundekot verschmutzt. Auch Grundstücksbesitzer verwahren sich gegen derartige Verschmutzungen. Auch bitten wir Sie darauf zu achten, dass Ihr Hund sein großes Geschäft nicht in den Futterwiesen der Landwirte verrichtet.

Beseitigen Sie umgehend die Hinterlassenschaften Ihres Hundes (oder Pferdes), nur dann sind Sie und Ihr „bester Freund“ von allen Mitbürgern stets gern gesehen.

Bitte besorgen Sie sich Hundekotbeutel und entsorgen diese im Restmüll zuhause, nicht in öffentlichen Behältern neben Ruhebänken, nicht in der freien Natur, nicht an Bäumen hängend und nicht in Straßengullys.

Weiterführende Informationen: Die von der Gemeinde Breitscheid am 26.06.2017 erlassene Gefahrenabwehrverordnung (GAVO) finden Sie im Internet unter https://www.gemeinde-breitscheid.de/rathaus-politik/ortsrecht/gemeindesatzungen

Nach dieser Verordnung können Verstöße mit bis zu 5.000 € belegt werden.