Die Gemeinde hat Fördermittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“ erhalten und fördert rückwirkend ab dem 01.10.2022 Angebote, an denen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren teilnehmen. Die Angebote sollen den durch die Corona-Pandemie entstandenen zusätzlichen Nachholbedarf aufgreifen und so den Belastungen entgegenwirken.
| - | Grill- und Spielabende, Bowling, Lasertag, Fahrten in Freizeitparks und Freizeitbäder, zu Weihnachtsmärkten, zu Sehenswürdigkeiten, Sozialkompetenztraining, Städtetrips, erlebnispädagogische und kreative Angebote, Sportangebote usw., aber auch |
| - | mehrtägige Freizeiten im In- und Ausland, Wochenendfreizeiten usw. |
Antragsberechtigt sind alle Vereine, Verbände, Kinder- und Jugendgruppen und Organisationen, die ihren Sitz in der Gemeinde Breitscheid haben.
Die Förderung kann bis zu 100 % betragen, wobei alle Maßnahmen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein müssen.
Ein vorbereitetes Antragsformular gibt es auf der Webseite der Gemeinde unter „Aktuelles“ oder kann per Mail an kultur@gemeinde-breitscheid.de angefordert werden.
Die Antragstellung ist ab sofort und noch bis zum 31.03.2023 möglich.