Es fehlten: Danny Metz (CDU), Sascha Eichmann (FWG), Micha Gimbel (FWG), Thomas Konrad (SPD)
Schriftführer: Jan Heckmann
Presse
Beratung vom 12.12.2022
Die Gemeindevertreter waren ordnungsgemäß durch Ladung
vom 1.12.2022 auf den 12.12.2022
unter Mitteilung der Beratungsgegenstände einberufen worden.
Die Beratung fand öffentlich statt. Ort und Stunde der Beratung sowie die Tagesordnung waren satzungsgemäß öffentlich bekannt gegeben.
| 1. | Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | |
| 2. | Verwaltungsbericht des Gemeindevorstandes | |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Neubaugebiet „Am Berg III" Breitscheid-Gusternhain | (VL-20/2022 3. Ergänzung) |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Neubaugebiet Hofacker II in Breitscheid-Rabenscheid | (VL-176/2021 5. Ergänzung) |
| 5. | Bericht Haushaltsvollzug zum 30.09.2022 | (VL-317/2022 1. Ergänzung) |
| 6. | Anfragen und Mitteilungen (gemäß § 15 Abs. 2 GO) |
| Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr | Ende der Sitzung: 18:48 Uhr |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Arnd Kureck (CDU) eröffnete die 14. Gemeindevertretersitzung, begrüßte den Bürgermeister, die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands, die Presse sowie den Schriftführer und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend wurde mit einer Schweigeminute dem langjährig kommunalpolitisch aktiven und leider verstorbenen Bernhard Eschen gedacht.
Bürgermeister Roland Lay (parteilos) erstattete den Verwaltungsbericht mit 28 Punkten und beantwortete die Fragen zur Bauhofhalle und zu den Fördermitteln aus dem Aktionsprogramm „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“. Die Frage zum Probealarm in Hessen beantwortete Frank Bechtum (CDU).
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Am Berg III“ in der Gemarkung Gusternhain wurde bereits am 20.9.2021 beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte, obwohl offiziell noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst worden war.
Da für die Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB als Voraussetzung der Aufstellungsbeschluss gilt, wird dieser nachgeholt. Das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB kann nur angewandt werden, wenn der Aufstellungsbeschluss bis Ende 2022 gefasst wird. Nach angeregter Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, s. Anlage, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 (1) BauGB aufzustellen, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde geschaffen werden.
Für das Verfahren wird § 13b BauGB gewählt.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
Auf Antrag von Armin Müller (CDU) soll die Planung des Bebauungsplanes noch im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Dorfentwicklung besprochen werden. Hierzu wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Planung ist noch einmal im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Dorfentwicklung zu besprechen, da bedarfsorientiert Bauabschnitte vorgesehen werden sollen und nur die Grundstücke als Bauland ausgewiesen werden sollen, deren Eigentümer bereit sind, die Grundstücke an die Gemeinde zu veräußern.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
Ein offizieller Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zum Hofacker II“ in der Gemarkung Rabenscheid wurde noch nicht gefasst. Da für die Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB als Voraussetzung der Aufstellungsbeschluss gilt, wird dieser nachgeholt.
Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB kann nur angewandt werden, wenn der Aufstellungsbeschluss bis Ende 2022 gefasst wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für die Flächen, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegen, s. Anlage, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 (1) BauGB aufzustellen, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde geschaffen werden.
Für das Verfahren wird § 13b BauGB gewählt.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
Auf Antrag von Armin Müller soll die Planung des Bebauungsplanes noch im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Dorfentwicklung besprochen werden. Hierzu ist folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Planung ist noch einmal im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Dorfentwicklung mit Aufzeigen der Vor- und Nachteile zu besprechen. Dies gilt insbesondere für die verkehrliche Erschließung, die Entwässerungsmöglichkeiten, die vorgesehenen Grundstücke und die Aufnahme von Bauabschnitten.
Auch sollen nur die Grundstücke als Bauland ausgewiesen werden, deren Eigentümer bereit sind, die Grundstücke an die Gemeinde zu veräußern.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen
Nach § 28 Abs. 1 GemHVO ist die Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten, ein Beschluss ist hierüber nicht zu fassen. Der Bericht zum Haushaltsvollzug zum 30.9.2022 wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung hiermit vorgelegt. Die dazugestellten Fragen beantwortete der Leiter des Fachbereichs 1, Jan Heckmann.
Der Vorsitzende gab einen Rückblick über das Jahr 2022, welches geopolitisch von Partikularinteressen, und somit leider negativ, geprägt war. Jedoch gab es auch positives zu berichten und so dürfen alle positiv ins Jahr 2023 schauen.
Im Anschluss lud er alle Anwesenden zum parlamentarischen Abend ein.
| Schriftführer Jan Heckmann | Vorsitzender der Gemeindevertretung Arnd Kureck |