Auffahrrampen zu Grundstückseinfahren im öffentlichen Verkehrsraum sind nicht nur nach gültiger StVO verboten, sondern insbesondere in der Winterzeit gefährlich, der Schneepflug kann damit kollidieren und die Rampe nach vorne katapultieren. Auch der Regenabfluss in der Straßenrinne wird behindert und durch abgeschrägte Metall- oder Gummirampen kann es beispielsweise zu Stürzen von Radfahrern, Sachschäden an anderen Fahrzeugen oder zu Verletzungen von Fußgängern kommen. Haftbar sind in solchen Fällen diejenigen, die die Rampen im öffentlichen Verkehr angebracht haben.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden daher aufgefordert, ihre Rampen aus dem öffentlichen Verkehrsraum umgehend zu entfernen.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedankt sich der Fachdienst Ordnung und wünscht eine besinnliche Vorweihnachtszeit.