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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Veranstaltungen mit Speise- und Getränkeverkauf sind anzeigepflichtig

Der Fachdienst 2.1 macht drauf aufmerksam, dass alle Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke verkauft werden sollen (ausgenommen vereinsinterne oder private Veranstaltungen) anmeldepflichtig sind. Vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung muss das Worschtsuppessen oder das Schoppe trinken bei unserem Bürgerservice angezeigt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage oder direkt bei unserem Bürgerservice bei Frau Rupp oder Frau Werthebach.