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Breitscheider Nachrichten
Ausgabe 9/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bei Tagesveranstaltungen keine Gaststättenanzeige mehr erforderlich

Wir wurden Mitte Januar darüber informiert, dass seit Dezember die Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe bei nicht-gewinnorientierten Organisationen und Vereinen entfällt.

Das bedeutet:

Wenn ein Verein im Rahmen eines Festes oder einer Veranstaltung vorübergehend Speisen oder Getränke anbietet, ist hierfür keine gaststättenrechtliche Anzeige mehr erforderlich, sofern der Verein nicht-gewinnorientiert tätig ist.

Weiterhin sind die gesetzlichen Vorschriften (Jugendschutz, Lebensmittelhygiene, Brandschutz, Lärmschutz) nach wie vor einzuhalten.