Die Gemeinde Buseck hat an allen Eingängen des Schlossparks neue Hinweisschilder angebracht. Hintergrund ist die neue Satzung über die Benutzung des Schlossparks der Gemeinde Buseck, die seit dem 01.12.2025 in Kraft getreten ist.
Um die Regelungen für alle Besucherinnen und Besucher gut verständlich darzustellen, wurden die wichtigsten Ver- und Gebote übersichtlich in Form von Piktogrammen auf den neuen Schildern zusammengefasst. So sind die geltenden Bestimmungen auf einen Blick erkennbar.
Eine wesentliche Neuerung ist unter anderem das Verbot von E-Scootern im Schlosspark. Damit soll die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer sowie der Schutz der Parkanlage weiter verbessert werden.
Über den auf den Schildern angebrachten QR-Code gelangen Interessierte direkt zur vollständigen Satzung über die Benutzung des Schlossparks auf der Internetseite der Gemeinde Buseck.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher des Schlossparks, die neuen Regelungen zu beachten und damit zu einem rücksichtsvollen und sicheren Miteinander beizutragen.