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Busecker Nachrichten
Ausgabe 11/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Rücksicht nehmen auf Vögel und Wildtiere

Der offizielle Start der sogenannten Brut- und Setzzeit ist am 1. März jeden Jahres. Dabei handelt es sich um einen Schutzzeitraum für Wildtiere und Vögel insbesondere für die Aufzucht ihrer Jungtiere. Daher bitten wir Sie, aus Rücksicht auf Wildtiere und Vögel vom 1. März bis zum 1. Oktober Folgendes zu beachten, um die Jungtiere nicht zu stören:

  • Immer auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und Hunde im Feld, auf Grünflächen und im Wald anleinen
  • Einstellung von Rodungs- sowie starke Rückschnittsarbeiten an Bäumen, Sträuchern, Hecken und Co. (gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz) bis zum 1. Oktober. Ausnahmen bilden schonende Pflegeschnitte sowie Arbeitseeinsätze in gärtnerisch gepflegten Anlagen. Empfohlen wird hier auch, diesen Tätigkeiten außerhalb der Brut- und Setzzeit nachzugehen. Generell gilt: befinden sich brütende Vögel auf dem Gehölz oder sind Spalten oder Höhlen vorhanden, die ggf. von Tieren bewohnt werden könnten, ist vor dem Eingriff ein Fachgutachter hinzuzuziehen, um die Situation vor Ort zu prüfen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.