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Busecker Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wegfall des Kinderreisepasses 2024

Den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr!

Das schreibt das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländer-rechtlichen Dokumentenwesens vor.

Seit dem 1. Januar 2024 ist es also nicht mehr möglich, für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen.

Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind nicht mehr möglich.

Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen ab 2024 folgende Dokumente zur Verfügung:

Personalausweis (Kosten: 22,80 Euro, Gültigkeit: sechs Jahre)

Vorläufiger Personalausweis (Kosten: 10 Euro, Gültigkeit: drei Monate)

Reisepass (Kosten: 37,50 Euro, Gültigkeit: sechs Jahre)

Expressreisepass (Kosten: 69,50 Euro, Gültigkeit: sechs Jahre)

Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich.

Wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit dem Kind vorspricht, ist eine formlose Einverständniserklärung und das Ausweisdokument

des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils (im Original oder als gut leserliche Kopie) vorzulegen.

Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest).

Zur Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Reisepass unterschreiben.

Ein Personalausweis ist, in der Regel, innerhalb von zwei bis drei Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von vier bis sechs Wochen.

Der Expressreisepass kann nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden.

Die vorläufigen Dokumente werden direkt im Bürgerbüro ausgestellt und können direkt mitgenommen werden.

Die Gebühr des Reisepasses (ab 24 Jahre) erhöht sich von 60 auf 70 Euro.