In den vergangenen Jahren hat die Nutzung privater Überwachungskameras deutlich zugenommen. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten ihr Eigentum vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen. Gleichzeitig erreichen uns vermehrt Hinweise wegen Kameras, die möglicherweise öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke erfassen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Buseck informiert daher über die wichtigsten rechtlichen Regelungen und bittet um Beachtung.
Private Kameras dürfen grundsätzlich installiert werden, wenn ausschließlich das eigene Grundstück gefilmt wird. Dazu zählen zum Beispiel: Hauseingang, Einfahrt, eigener Garten, private Stellplätze.
Die Videoüberwachung muss einem berechtigten Zweck dienen (z. B. Einbruchschutz).
Nicht erlaubt ist die Erfassung von öffentlichen Straßen und Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder Radwegen, Nachbargrundstücken und gemeinschaftlich genutzten Flächen.
Wichtig: Kameras dürfen nicht so eingestellt sein, dass sie schwenkbar Bereiche außerhalb des eigenen Grundstücks erfassen. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen (z. B. in sozialen Medien) ohne Einwilligung der betroffenen Personen ist verboten. Auch Video-Türklingeln oder Kameras mit Bewegungsmelder müssen so ausgerichtet sein, dass keine fremden Bereiche aufgezeichnet werden.
Wer eine Kamera betreibt, muss folgende Punkte beachten: Betroffene Personen müssen erkennen können, dass eine Videoüberwachung stattfindet (z. B. durch ein Hinweisschild). Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist. Die Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, bei der Installation und Nutzung privater Kameras verantwortungsvoll zu handeln und die Rechte Dritter zu respektieren.
Fachbereich Sicherheit und Ordnung