Aus gegebenem Anlass informieren wir darüber, dass in letzter Zeit wieder vermehrt Grabschmuck und Grabbeigaben vor allen Dingen aus Bronze und Kupfer auf den Friedhöfen in Buseck entwendet wurden.
Die Entwendung von metallenem Grabschmuck und Grabbeigaben von Grabstätten kann als Grabschändung gewertet werden, da sie die Totenruhe und die Pietät gegenüber den Verstorbenen verletzt.
Da es sich um eine Straftat handelt, die sowohl den Tatbestand der Sachbeschädigung als auch den der Störung der Totenruhe erfüllen kann, müssen die Nutzungsberechtigten/Grabinhaber in solchen Fällen Anzeige bei der Polizei erstatten.
Ein Bild der ursprünglichen Grabstätte kann hierbei von Vorteil sein.
Seitens der Friedhofsverwaltung besteht aufgrund der Rechtslage keine Handlungsmöglichkeit. Eine gezielte, dauerhafte Überwachung der Friedhöfe kann leider auch nicht gewährleistet werden.