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Busecker Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hinweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Grünschnittabfällen

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Grünschnittabfälle unerlaubt in Feld- und Waldgebieten, insbesondere im Bereich zwischen Oppenrod und Fernwald, abgeladen wurden.

Die Gemeinde Buseck weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Garten- und Grünschnittabfällen in der freien Natur verboten ist. 

Grünabfälle gehören nicht in den Wald oder auf landwirtschaftliche Flächen.

Sie können ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt werden:

  • über die braune Tonne (Biotonne)
  • oder durch Abgabe beim Recyclinghof in Reiskirchen

Besonders besorgniserregend ist, dass unter den illegal entsorgten Abfällen auch Eibe (Taxus) festgestellt wurde. Die Eibe ist eine hochgiftige Pflanze. Nahezu alle Pflanzenteile – insbesondere Nadeln und Samen – enthalten toxische Alkaloide (Taxine), die für Menschen und Tiere gefährlich sein können. Bereits geringe Mengen können zu schweren Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit, Herzrhythmusstörungen oder im schlimmsten Fall zum Tod führen. 

Das illegale Abladen von Grünschnitt ist daher nicht nur umweltschädlich, sondern stellt auch ein erhebliches Risiko für Mensch und Tier dar.

Die Gemeinde Buseck bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und beobachtete Verstöße zu melden.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

-Gemeinde Buseck-