Der Landkreis Gießen gewährt bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen für die Erhaltung und Revitalisierung denkmalgeschützter oder erhaltenswerter Bausubstanz innerhalb der Ortslage im ländlichen Raum einen Zuschuss. Dieser soll zur Sanierung und Modernisierung von Gebäuden gewährt werden, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Zuwendungsfähig ist jede Maßnahme, durch die neuer Wohnraum geschaffen wird, insbesondere die Sanierung und Modernisierung sowie der Aus- oder Unbau von Wohngebäuden, Scheunen, Nebengebäuden, die aus städtebaulicher oder historischen Gründen erhaltenswert sind.
Zuwendungsfähig sind darüber hinaus auch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchstwert eines Gebäudes nachhaltig erhöhen und das städtebauliche Erscheinungsbild verbessern.
(Auszug aus „Richtlinie zur Revitalisierung der Ortskerne im Landkreis Gießen, Kreistagsbeschluss vom 24.06.2019)
Das gesamte Dokument können Sie ab sofort auf unserer Homepage unter www.buseck.de (Rubrik: Unsere Gemeinde - Wohnen und Bauen in Buseck) einsehen.