am Donnerstag, dem 30.03.2023, im Kulturzentrum, großer Saal.
Sitzungsdauer: 19:30 - 23:02 Uhr
Herr André Blaufelder
Herr Kai Bolte
Herr Wilhelm Damm
Herr Heiko Gans
Herr Berthold Haupt
Herr Jürgen Häuser
Herr Uwe Kühn
Herr Erhard Reinl
Frau Luana Sommer
Herr Gunnar Wagner
Herr Thorsten Weller
Herr Carsten Wismar
Herr Simon Abresch
Herr Gerhard Hackel
Frau Corinna Helm
Herr Willy Jost
Herr Roland Kauer
Frau Marlies Scheld
Frau Kornelia Steller-Naß
Frau Angelika Wagner
Herr Norbert Weigelt
Herr Marco Blaschke
Frau Angelique Viola Grün
Herr Moritz Mattern
Herr Dominik Panz
Herr Eric Richter-Belloff
Frau Mona Trajera ab 20:55 Uhr
Frau Katharina Habenicht
Frau Anita Kraft
Herr Rolf Schwarz
Herr Markus Spitzner
Frau Ute Wagner
Herr Michael Ranft
Herr Kay-Achim Becker
Frau Luise Böttcher
Herr Rudolf Buchtaleck
Herr Peter Fischbach
Frau Renate Münch
Herr Christopher Saal
Herr Guido Schemken
Herr Alexander Zippel
Frau Isabel Pfeil
Herr Eckhard Neumann
Herr Marco Deibel
Herr Wolfgang Dörr
Frau Claire Blaschke
Herr Frank Müller
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Bericht aus dem Gemeindevorstand | |
| 3. | Anfragen | |
| 3.1. | Planungsstand Platz Senioren Neubaugebiet Hainerde; Anfrage der SPD-Fraktion v. 12.02.23 | AF-11897/2023 |
| 3.2. | Streuobstwiesen; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen | AF-11979/2023 |
| 4. | Feststellen der Beschlussfähigkeit | |
| 5. | Niederschrift der Sitzung vom 26.01.2023 | |
| 6. | Beschluss der Tagesordnung | |
| 7. | Entfällt: Sportlerehrung für das Jahr 2022 | M-11970/2023 |
| 8. | Brandschutzangelegenheiten; Ernennung zum Ehrenwehrführer | V-11944/2023 |
| 9. | Ernennung von Ehrenbeamten im Bereich der Busecker Feuerwehren | M-11971/2023 |
| 10. | Kindertageseinrichtungen; Namensänderung der Kindertageseinrichtung "Traumland Panama" in Großen-Buseck | M-11921/2023 |
| 11. | 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Buseck | V-11920/2023 |
| . | ÄA SPD, Norbert Weigelt zu Notbetreuung | |
| 12. | Vertrag über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen mit der Lebenshilfe e. V. | V-11916/2023 |
| 13. | Entschädigungssatzung der Gemeinde Buseck; hier: 3. Änderungssatzung | V-11878/2023 |
| 13.1. | Entschädigungssatzung der Gemeinde Buseck; hier: 3. Änderungssatzung | V-11878/2023/1 |
| 14. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2016 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 113 und 114 Abs.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) | V-11823/2022 |
| 15. | Beteiligungsbericht der Gemeinde Buseck für das Jahr 2021 | V-11817/2022 |
| 16. | Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier: Umgliederung der Inv.Nr. 0068 in den Teilhaushalt 19 | V-11940/2023 |
| 17. | Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilhaushalt 07 (Brand- und Katastrophenschutz), Investition 269 (Ersatzbeschaffung TLF 16/25, FFW Großen-Buseck) | V-11919/2023 |
| 18. | Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 229.000,-- € im Teilhaushalt 11 (Tageseinrichtungen für Kinder) | V-11893/2023 |
| 19. | Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 30.000,-- € im Teilhaushalt 07 (Brand- und Katastrophenschutz) | V-11892/2023 |
| . | a) Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 17 - Freizeiteinrichtungen, Sport und Grünanlagen | V-11985/2023 |
| 20. | Grundstücksverkehr: Verkauf einer Gewerbefläche in Buseck, Alten-Buseck, Flur 3 Flurstück 206/10 - Kiesacker 25 | V-11857/2023 |
| 21. | Industriestammgleis der Gemeinde Buseck im Gewerbegebiet Ost - Ergänzung zum Gleisanschlussvertrag mit der Fa. Drachen Propangas GmbH | V-11843/2023 |
| 22. | Windenergie Fernewald: Bildung einer Vergabegruppe für das Projektierer-Auswahlverfahren | V-11894/2023 |
| 23. | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" | V-11939/2023 |
| 24. | Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" | V-11941/2023 |
| 25. | Bebauungsplan Nr. 4.9 „Sondergebiet Kartbahn“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich | V-11942/2023 |
| 26. | Bebauungsplan Nr. 2.29 "Solarpark Alten-Buseck Nord II", Gemarkung Alten-Buseck, sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich | V-11930/2023 |
| 27. | Bebauungsplan Nr. 1.38 "Solarpark Hinter dem Kernberg II", Gemarkung Großen-Buseck, sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich | V-11933/2023 |
| 28. | Verlängerung der Veränderungssperre im Gemeindegebiet Buseck für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.1 "Am Holzpfad" - 1. Änderung | B-11952/2023 |
| 29. | Rückbau der Kleinmühle zum Anschluss der Wieseckinsel an die Ortslage | V-11614/2022/1 |
| 29.1. | Änderungsantrag der SPD-Fraktion v. 20.03.23: Sanierung Kleinmühle | A-12004/2023 |
| 30. | Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten; Antrag SPD v. 15.02.23 | A-11951/2023 |
| 31. | Sanierung Kleinmühle; Antrag CDU/FW v. 17.02.23 | A-11936/2023 |
| 32. | Neubau Kita Alten-Buseck; Antrag CDU/FW v. 08.03.23 | A-11959/2023 |
| 33. | Maßnahmen gegen wilde Müllentsorgung; Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 08.03.23 | A-11960/2023 |
| 33.1. | Maßnahmen gegen wilde Müllentsorgung; Antrag ergänzt Bündnis 90/Die Grünen v. 25.03.23 | A-11960/2023/1 |
| 34. | Regenwassernutzung von gemeindlichen Liegenschaften; Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 08.03.23 | A-11961/2023 |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
Der stellvertretende Vorsitzende, Uwe Kühn, übernimmt die Sitzungsleitung für die heutige Sitzung der Gemeindevertretung. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnet die form- und fristgerecht einberufene Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er gratuliert Claire Blaschke, Peter Fischbach, Renate Münch, Gunnar Wagner, Heiko Gans, Kai Bolte, Katharina Habenicht, Marlies Scheld, Moritz Mattern, Wolfgang Dörr und Corinna Helm nachträglich zu deren Geburtstag.
Er gratuliert Luise Böttcher zum Erhalt des Hessischen Verdienstorden am Bande und überreicht ein Präsent.
| 2. | Bericht aus dem Gemeindevorstand |
Seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2023 haben 9 Sitzungen des Gemeindevorstandes stattgefunden.
Bürgermeister Ranft berichtet über aktuelle Themen und Tätigkeiten:
Es folgt eine Nachfrage von Ute Wagner.
| 3. | Anfragen |
| 3.1. | Planungsstand Platz Senioren Neubaugebiet Hainerde; Anfrage der SPD-Fraktion v. 12.02.23 | AF-11897/2023 |
Die Anfrage wird von Norbert Weigelt vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.
Anfragetext:
Der im Vertrag vereinbarte Bau eines Kinder-, und eines Seniorenspielplatz in dem Neubaugebiet Hainerde hat die Firma Imaxx in einer Vertragsänderung den Kinderspielplatz finanziell abgegolten, der „Seniorenspielplatz“ muss noch gebaut werden.
Es sollte der Platz in der Nähe des Krebsbachs gegenüber der Weißmühle (ehemaliger Garten von Fam. Seidel) geprüft werden.
Die SPD-Fraktion stellt für die nächste Gemeindevertretersitzung folgend Anfrage:
Wie ist der der Planungstand für die Herstellung eines Platzes für Senioren in dem Neubaugebiet Hainerde?
Wurde der BSB bei der Planung mit beteiligt und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Beantwortung:
Der Platz am Krebsbach direkt am Gewässer wird (vor der Renaturierung des Krebsbaches) nicht weiter verfolgt.
Im Zuge des Endausbaus des Baugebietes und der Energieversorgung der geplanten Mehrfamilienhäuser wurde der Bau einer zusätzlichen neuen Trafostation der SWG im Bereich Grünberger Weg diskutiert. Aktuell ist der Bau nicht mehr erforderlich, die Flächen stehen wieder zur Verfügung, dieser evtl. mögliche Standort wird geprüft. In den nächsten Wochen erfolgen die Standortfestlegung (ggf. auch außerhalb des Baugebietes) und eine Vorplanung.
Der BSB wird in die Planungen eingebunden. Die Umsetzung sollte soweit baurechtlich möglich noch im Zuge des Endausbaus des zweiten Bauabschnitts erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
| 3.2. | Streuobstwiesen; Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen | AF-11979/2023 |
Die Anfrage wird von Ute Wagner vorgetragen. Bürgermeister Ranft antwortet.
Anfragetext:
Beantwortung:
Zu 1: Da noch kein vollständiges Kataster der Streuobstbestände erstellt wurde, kann zu dieser Frage keine genaue Angabe gemacht werden. Im Rahmen der Aktion „Zu gut für die Tonne“, bei der Bäume der Gemeinde mit gelben Bändern versehen wurden, um den Bürgern zu signalisieren, dass an diesen Obst gepflückt werden darf, wurden bereits rund 110 Bäume erfasst.
Für die Erstellung des Streuobstkatasters kann auf die Daten des Landkreis Gießen aus der Streuobstbestandserfassung von 2011 zurückgegriffen werden. Diese enthalten alle Flächen in der Gemarkung Buseck, auf welchen Streuobstbestände im Jahr 2011 erfasst wurden. Einzelbäume sind jedoch in diesem Rahmen noch nicht erfasst worden. Im Zuge der Überarbeitung des in der Verwaltung genutzten GIS „Geomedia“ ist die Erfassung der Einzelbäume geplant.
Zu 2: Es gibt Patenschaftsverträge aus den 1980er und 1990er Jahren, welche seit 2020 neu aufgelegt werden sollen. Aus mangelnden personellen Kapazitäten wurde die Neuauflage der Patenschaften bislang nicht umgesetzt.
Zu 3: siehe 2.
Zu 4: Es gibt keinen Pflegeplan, da die Obstbäume bisher von ehrenamtlichen Bürgern oder Vereinen gepflegt wurden. Diese halten sich an die gültigen Regelungen zum Baumschnitt. Zur Häufigkeit und zu den Abständen der einzelnen Pflegemaßnahmen liegen keine Daten vor.
Zu 5: siehe 4.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
| 4. | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Uwe Kühn, stellt die Beschlussfähigkeit mit 31 von 37 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern fest.
| 5. | Niederschrift der Sitzung vom 26.01.2023 |
Der Vorsitzende berichtet, dass gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.01.2023 keine Einwände vorgebracht wurden, sie ist damit angenommen und genehmigt.
| 6. | Beschluss der Tagesordnung |
Bürgermeister Ranft begründet die vorliegende Tischvorlage (V-11985/2023), die Dringlichkeit und bittet um Aufnahme auf der Tagesordnung. Der Vorsitzende lässt über die Aufnahme des Punktes auf der Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Vorsitzende teilt zur Tagesordnung folgendes mit:
- TOP 7 entfällt
- TOP 29 und 31 sollen vorgezogen und gemeinsam beraten werden
- TOP 19a soll neu auf der Tagesordnung aufgenommen werden (V-11985/2023)
- TOP 23 und 24 soll zurückgestellt werden, bleibt im Geschäftsgang
- TOP 10, 13, 14, 15, 16, 18, 19, neu 19a, 20, 21, 28, 32 sollen ohne Aussprache behandelt werden
Beschluss:
Der Vorsitzende lässt über die so vorgetragene Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben Ja 30 Enthaltungen 1
| 7. | Entfällt: Sportlerehrung für das Jahr 2022 | M-11970/2023 |
| 8. | Brandschutzangelegenheiten; Ernennung zum Ehrenwehrführer | V-11944/2023 |
Bürgermeister Ranft verliest die Begründung. Die Begründung wird der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Herr Martin Lucifero, geb. am 17.02.1976, wird gemäß §10 der Hauptsatzung der Gemeinde Buseck die
Bezeichnung „Ehrenwehrführer“
verliehen.
Herr Guido Schemken, geb. am 29.12.1967, wird gemäß §10 der Hauptsatzung der Gemeinde Buseck die
Bezeichnung stellvertretender „Ehrenwehrführer“
verliehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 9. | Ernennung von Ehrenbeamten im Bereich der Busecker Feuerwehren | M-11971/2023 |
Kilian Beyer und Mario Deiß sind nicht anwesend. André Mattern, Daniel Mayer, Martin Krause, Sascha Mühlnikel, Marcel Döring und Sascha Grimm wurden gemäß Mitteilungsvorlage ernannt. Ihnen wird eine Urkunde überreicht.
Beschluss:
Folgende Ernennungen werden vorgenommen:
Herr André Mattern: Ernennung des 1. stellvertretenden Wehrführers von Großen-Buseck
Herr Daniel Mayer: Ernennung des Wehrführers von Beuern
Herr Martin Krause: Ernennung des stellvertretenden Wehrführers von Beuern
Herr Sascha Mühlnikel: Ernennung des Wehrführers von Oppenrod
Herr Marcel Döring: Ernennung des stellvertretenden Wehrführers von Oppenrod
Herr Sascha Grimm: Ernennung des Wehrführers von Trohe
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
Die Tagesordnungspunkte 29 und 31 werden vorgezogen.
| 29. | Rückbau der Kleinmühle zum Anschluss der Wieseckinsel an die Ortslage | V-11614/2022/1 |
| 29.1. | Änderungsantrag der SPD-Fraktion v. 20.03.23: Sanierung Kleinmühle | A-12004/2023 |
| 31. | Sanierung Kleinmühle; Antrag CDU/FW v. 17.02.23 | A-11936/2023 |
Erhard Reinl begründet den Antrag von CDU/FW v. 17.02.23.
Willy Jost begründet einen Änderungsantrag.
Es folgen Redebeiträge von Bürgermeister Ranft, Roland Kauer, Ute Wagner, André Blaufelder, Norbert Weigelt, Luana Sommer.
Der Ortsbeirat Großen-Buseck wird gehört. Berthold Haupt berichtet aus den Beratungen im Ortsbeirat.
Markus Spitzner übernimmt um 21:43 Uhr die Sitzungsleitung. Es folgt eine Wortmeldung von Uwe Kühn. Um 21:48 Uhr übernimmt Uwe Kühn wieder die Sitzungsleitung.
Kai Bolte beantragt, die Rednerliste zu schließen.
Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA.
Über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion v. 20.03.23 sowie die Ergänzung, vorgetragen von Willy Jost, wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben Ja 9 Nein 20 Enthaltung 3
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt den Rückbau sämtlicher baulicher Anlagen und deren Bestandteile auf dem Areal der Kleinmühle
2. Die Sperrvermerke aus den Jahren
2021 in Höhe von 50.000,- € und
2022 in Höhe von 150.000,- € bei
Investitionsnummer 249 werden aufgehoben.
3. Das frei werdende Gelände soll zunächst zur Erschließung des Baufeldes in der Wieseckinsel und als Baustelleneinrichtungsfläche dienen.
4. Die anliegende Skizze, auf Grundlage einer Skizze des Planungsbüros Sommerlad-Haase-Kuhli, zur möglichen Gestaltung des Kleinmühlenareals wird als möglicher unverbindlicher Gestaltungsvorschlag zur Kenntnis genommen
5. Als letzter Bauabschnitt des gesamten Projektes „Wieseckinsel und Kleinmühle“ ist dann die Außenanlagengestaltung des freigewordenen Areals final zu beplanen und durch die Gemeindevertretung zu beschließen.
6. „Im Investitionsprogramm 2023 des Haushaltes der Gemeinde Buseck ist unter der Investitionsnummer 0249 die Bezeichnung „Sanierung Kleinmühle“ genannt. Der Klarheit halber soll die Bezeichnung in „Kleinmühle; Sanierung/Rückbau, auch teilweise“ aktualisiert werden“.
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 19 Nein 8 Enthaltung 5
| 10. | Kindertageseinrichtungen; Namensänderung der Kindertageseinrichtung "Traumland Panama" in Großen-Buseck | M-11921/2023 |
Beschluss:
In der ersten Januarwoche 2023 wurde die Kindertageseinrichtung „Traumland Panama“ in Großen-Buseck räumlich umgestaltet. Hierbei hat sie sich u. a. ein neues Farbkonzept gegeben.
Im Rahmen dessen sollten nun „alte Zöpfe gänzlich abgeschnitten werden“ und die Kindertageseinrichtung hat sich auch einen anderen Namen ausgesucht.
Dem Team war es von Bedeutung, dass das neu erarbeitete Farbkonzept im Namen abgebildet wird. Weiterhin war der Kita ein Bezug zu dem Standort der Einrichtung am Wald sehr wichtig.
Das gesamte Team der Einrichtung hat sich somit in der letzten Supervisionssitzung gemeinsam für den Namen „Kindertageseinrichtung Farbenwald“ (Kita Farbenwald) entschieden.
Weitere Schritte wie LOGO-Entwicklung usw. werden nun folgen.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme
| 11. | 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Buseck | V-11920/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage.
Die Ortsbeiräte werden gehört. Aus den Beratungen im KuSo wird berichtet. Es wurde über einen geänderten Beschlusstext abgestimmt (Ja 6, Nein 0, Enthaltungen 3). Aus den Beratungen im HFA wird berichtet (Ja 4, Nein 2, Enthaltungen 3).
Es folgen Redebeiträge von Norbert Weigelt, Michael Ranft, Luana Sommer, Markus Spitzner und Dominik Panz. Eine Kommission sollte eingerichtet werden.
| . | ÄA SPD, Norbert Weigelt zu Notbetreuung |
Norbert Weigelt, SPD-Fraktion, stellt folgenden Antrag:
Der § 7 Notbetreuung soll beibehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben Ja 15 Nein 8 Enthaltung 8
Beschluss:
Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert am 25. Juni 2020 GVBl. S. 436 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142 zuletzt geändert am 11.12.2020 GVBl. S. 915), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 GVBl. S. 134 zuletzt geändert am 28.05.2018 GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) in der Fassung der vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert am 04.05.2021 BGBl. I, S. 882) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck am …………….. die folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Buseck (Benutzungssatzung) beschlossen:
An allen gesetzlichen Feiertagen sind die Kindertageseinrichtungen geschlossen. Die Einrichtungen bleiben während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in Hessen in den beiden ersten 2 Wochen sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Weiterhin sind die Einrichtungen an max. 5 weiteren Tagen im Jahr für Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Konzeptentwicklung, Betriebsausflug usw. geschlossen.
Außerdem kann die Einrichtung zusätzlich wegen Streiks, krankheitsbedingten Personalausfällen, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen sowie höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen geschlossen werden.
Bei Personalversammlungen und Festen, die innerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden, kann die Einrichtung bereits um 14.30 Uhr geschlossen werden.
„Sollten weitere gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungsveranstaltungen für die Kindertageseinrichtungen erfolgen, kann der Gemeindevorstand maximal drei weitere Schließungstage genehmigen.“
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Sie wird hiermit ausgefertigt.
Buseck,
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben Ja 28 Nein 3 Enthaltung 1
| 12. | Vertrag über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen mit der Lebenshilfe e. V. | V-11916/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Der Ortsbeirat Großen-Buseck wird gehört (Zustimmung). Es wird aus den Beratungen im KuSo berichtet (Einstimmige Zustimmung). Aus den Beratungen im HFA wird berichtet (Zustimmung).
Beschluss:
Dem beigefügten Vertrag zwischen der Gemeinde Buseck und der Lebenshilfe e. V., Grüninger Weg 29, 35415 Pohlheim zum Betrieb einer Bauernhof-Kindertageseinrichtung ab 01.01.2023 nebst Anlagen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 31 Enthaltung 1
| 13. | Entschädigungssatzung der Gemeinde Buseck; hier: 3. Änderungssatzung | V-11878/2023 |
| 13.1. | Entschädigungssatzung der Gemeinde Buseck; hier: 3. Änderungssatzung | V-11878/2023/1 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Es liegt eine Ergänzungsvorlage (V-11878/2023/1) vor. Die Ortsbeiräte Trohe, Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck und Oppenrod werden gehört. Es wird aus den Beratungen im HFA berichtet (Einstimmige Zustimmung).
Über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung der Ergänzung wird abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Buseck.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 14. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2016 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 113 und 114 Abs.1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) | V-11823/2022 |
Die Ortsbeiräte Trohe, Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck und Oppenrod werden gehört. Aus den Beratungen im HFA wird berichtet (Einstimmige Zustimmung).
Beschluss:
Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2016 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2016 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 78.363.684,62 € ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 793.482,37 € aus und teilt sich wie folgt auf:
| - Ordentliches Ergebnis | 480.958,17 € |
| - Außerordentliches Ergebnis | 312.524,20 € |
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2016 auf insgesamt 2.177.658,77 €.
Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2016 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 114 Abs. 2 HGO sowie der Beschluss hierüber als auch die Entlastung des Gemeindevorstands öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 480.958,17 € wird zur Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet und der Bilanzposition „Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt. Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 312.524,20 € wird der Bilanzposition „Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren“ zugeführt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 15. | Beteiligungsbericht der Gemeinde Buseck für das Jahr 2021 | V-11817/2022 |
Die Ortsbeiräte Trohe, Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck und Oppenrod werden gehört. Aus den Beratungen im HFA wird berichtet (Einstimmige Zustimmung).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck erörtert den Beteiligungsbericht der Gemeinde Buseck für das Jahr 2021. Die Einwohner sind über das Vorliegen des Beteiligungsberichts zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 16. | Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier: Umgliederung der Inv.Nr. 0068 in den Teilhaushalt 19 | V-11940/2023 |
Es wird aus den Beratungen im HFA berichtet (Einstimmige Zustimmung).
Beschluss:
Die im Teilhaushalt 02 ausgewiesene Investition 0068 (Einrichtungsgegenstände Gemeindeverwaltung) wird mit dem Haushaltsansatz in Höhe von 34.000,-- sowie den Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren umgegliedert in den Teilhaushalt 19 (Gebäudemanagement)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 17. | Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilhaushalt 07 (Brand- und Katastrophenschutz), Investition 269 (Ersatzbeschaffung TLF 16/25, FFW Großen-Buseck) | V-11919/2023 |
Es wird aus den Beratungen im HFA berichtet (Einstimmige Zustimmung).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 55.000,-- € für die Ersatzbeschaffung TLF 16/25, FFW Großen-Buseck.
Die vom Gemeindevorstand am 19.12.2022 beschlossene überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 20.000,-- wird zur Kenntnis genommen.
Der weiteren überplanmäßigen Auszahlung im Teilhaushalt 7 (Brand- und Katastrophenschutz), Investition 269 (Ersatzbeschaffung TLF 16/25, FFW Großen-Buseck) in Höhe von 35.000 € wird zugestimmt.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Auszahlung (Mittelumschichtung) erfolgt in Höhe von 30.000 € über die Investition 0061 (Allgemeine Ersatzbeschaffung). Hierzu wird der Sperrvermerk über den Betrag in Höhe von 24.000 € zu dieser Investition aufgehoben.
Eine weitere Deckung (Mittelumschichtung) in Höhe von 5.000 € erfolgt über die Investition 0288 (Ersatzbeschaffung Akkulüfter).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 18. | Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 229.000,-- € im Teilhaushalt 11 (Tageseinrichtungen für Kinder) | V-11893/2023 |
Es wird aus den Beratungen im HFA berichtet (Einstimmige Zustimmung).
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 11 (Tageseinrichtungen für Kinder) in Höhe von 229.000,00 € wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt über Mehrerträge im Teilhaushaushalt 11.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 19. | Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 30.000,-- € im Teilhaushalt 07 (Brand- und Katastrophenschutz) | V-11892/2023 |
Es wird aus den Beratungen im HFA berichtet (Einstimmige Zustimmung).
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 07 (Brand- und Katastrophenschutz) in Höhe von maximal 30.000 € wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen im Teilhaushalt 06 (Ordnungsangelegenheiten).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| . | a) Ausführung des Haushaltsplanes 2022; hier Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 17 - Freizeiteinrichtungen, Sport und Grünanlagen | V-11985/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Einstimmig Zustimmung).
Es folgt eine Nachfrage von Roland Kauer. Eine Information darüber, wie sich die Aufwendung zusammensetzt, soll nachgereicht werden.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben Ja 24 Enthaltung 8
| 20. | Grundstücksverkehr: Verkauf einer Gewerbefläche in Buseck, Alten-Buseck, Flur 3 Flurstück 206/10 - Kiesacker 25 | V-11857/2023 |
Der Ortsbeirat Alten-Buseck wird gehört (Einstimmig zugestimmt). Aus den Beratungen im HFA wird berichtet (Einstimmig zugestimmt).
Beschluss:
1) Es wird beschlossen, in der Gemarkung Alten-Buseck das Gewerbegrundstück Flur 3 Flurstück 206/10 - Kiesacker 25 mit 2.671 m²
a) an Frau Gabriele Vogel und Herrn Jörg Vogel
Brunnenstraße 48, 35460 Staufenberg
Flur 3 Flurstück 206/10 „Kiesacker 25“
Teilfläche mit ca. 1.335 m² für 100,00 € pro m² = 133.500,00 €
b) an die Herren Björn Richebächer, Staufenberg, Stefan Fügert, Buseck und Lukas Becker, Staufenberg
Flur 3 Flurstück 206/10 „Kiesacker 25“
Teilfläche mit ca. 1.335 m² für 100,00 € pro m² = 133.500,00 €
zu verkaufen.
Die Mehr- oder Minderfläche, die sich nach der endgültigen Vermessung ergibt, ist entsprechend auszugleichen.
2) Die erforderlichen Vermessungskosten und Verkaufsnebenkosten trägt der Käufer.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 21. | Industriestammgleis der Gemeinde Buseck im Gewerbegebiet Ost - Ergänzung zum Gleisanschlussvertrag mit der Fa. Drachen Propangas GmbH | V-11843/2023 |
Aus den Beratungen im HFA wird berichtet (Einstimmige Zustimmung).
Beschluss:
Der zuletzt am 29.12.22 final abgestimmten 1. Ergänzung zum Gleisanschlussvertrag vom 20.12. 2021 zwischen der Gemeinde Buseck, vertreten durch den Gemeindevorstand, und der Drachen Propangas GmbH, Henri-Duffaut-Straße 2, 35578 Wetzlar wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 22. | Windenergie Fernewald: Bildung einer Vergabegruppe für das Projektierer-Auswahlverfahren | V-11894/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Moritz Mattern beantragt die getrennte Abstimmung zu den beiden Punkten.
Folgende Personen werden benannt:
Die Ortsbeiräte Trohe, Oppenrod, Alten-Buseck, Großen-Buseck und Beuern werden gehört. Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (Abstimmungsergebnis zu 1: Ja 7 Nein 2 Enthaltung 0; Abstimmungsergebnis zu 2: Einstimmig). Uwe Kühn berichtet aus den Beratungen im HFA (Abstimmungsergebnis zu 1: Ja 7 Nein 2 Enthaltung 0; Abstimmungsergebnis zu 2: Einstimmig).
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die weitere Entwicklung und Einleitung der notwendigen Schritte zur Entwicklung des Windvorranggebiets 4114a durch den Gemeindevorstand.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindvorstand mit der zeitnahen Bildung einer interkommunale Vergabegruppe, bestehend aus politischen Vertreter*innen der drei Kommunen Buseck, Fernwald und Gießen, um das Projektierer-Auswahlverfahren durchzuführen und einen fachlich fundierten und begründeten Vorschlag für einen geeigneten Projektierer zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Abstimmungsergebnis: Ergebnis siehe Text
| 23. | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" | V-11939/2023 |
Beschluss:
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB
| (1) | Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Buseck beschlossen. |
| (2) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck billigt den gemäß (1) überarbeiteten Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans einschl. Begründung und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB. |
| (3) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt, dass die Entwurfsoffenlage zur vorliegenden FNP-Änderung erst eingeleitet werden darf, wenn die Unterlagen (Begründung und Umweltbericht inkl. der umweltschützenden Belange) vollständig vorliegen und erneut im Ausschuss vorgestellt wurden. |
Abstimmungsergebnis: zurückgestellt
| 24. | Bebauungsplan Nr. 1.37 "Solarpark Auf der Eselsweide" | V-11941/2023 |
Beschluss:
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB
| (1) | Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Buseck beschlossen. |
| (2) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck billigt den gemäß (1) überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung und die sich durch die Beschlussempfehlungen ergebenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß § 3 Abs.2 BauGB. |
| (3) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt, dass die Entwurfsoffenlage zum vorliegenden Bebauungsplan erst eingeleitet werden darf, wenn die Unterlagen (Begründung und Umweltbericht inkl. der umweltschützenden Belange) vollständig vorliegen und erneut im Ausschuss vorgestellt wurden. |
Abstimmungsergebnis: zurückgestellt
| 25. | Bebauungsplan Nr. 4.9 „Sondergebiet Kartbahn“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich | V-11942/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Der Ortsbeirat Oppenrod wird gehört (Einstimmige Zustimmung). Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU. Die Vorlage wurde ergänzt. (Ja 9, Nein 1).
Die Abstimmung erfolgt gemäß BaLU-Beschluss.
Beschluss:
Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Sondergebiet Kartbahn“ im Ortsteil bzw. in der Gemarkung Oppenrod inkl. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. |
| (2) | Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Gemarkung Oppenrod die: Flurstücke 16/2, 18/1, 18/2, 20/1, 21/1, 22/1, 23/1, 24/1, 25/1, 27/1, 27/2, 28/1, 30/1, 31/2, 34/2, 34/3, 99/2tlw., 99/3tlw., 100/1 und, 103/2tlw., alle Flurstücke befinden sich in der Flur 2. Das Plangebiet liegt östlich der Autobahn A5 und wird durch die Stefan-Bellof-Straße erschlossen. Der Gemarkungsname lautet Am Seeköppel. |
| (3) | Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der heutige Bestand der Kartbahn bauplanungsrechtlich gesichert und die einzelnen Nutzungen innerhalb des Gebietes städtebaulich neu geordnet werden (z.B. Verlagerung des Fahrerlagers, Optimierung der Streckenführung). Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 Abs.2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Kartbahn. Die bisherigen Vorgaben des Flächennutzungsplanes (Grünfläche Zweckbestimmung Kartbahn) werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB geändert und eine Sonderbaufläche Zweckbestimmung Kartbahn ausgewiesen. Die naturschutz- und artenschutzfachlichen Belange sowie der Bodenschutz sind in der vorliegenden Planung abzuarbeiten, Kompensations- und Ersatzmaßnahmen (Flächen oder Ökokonto) sind auszuweisen. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| (5) | Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs.4 BauGB in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Neben der Umweltprüfung ist auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, da unmittelbar im Norden und im Westen des Plangebietes das FFH-Gebiet angrenzt. |
| (6) | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Verwaltung und/oder durch eine Bürgerversammlung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt. |
| (7) | Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind nach Vorstellung des Vorentwurfes in den polt. Gremien einzuleiten. |
| (8) | Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger (Kartverein). Ein Städtebaulicher Vertrag ist zwischen Gemeinde Buseck und dem Kartverein Oppenrod zu schließen. |
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 27 Nein 5
Gemäß § 25 HGO Widerstreit der Interessen verlässt Uwe Kühn den Sitzungsraum zu den Tagesordnungspunkten 26 und 27. Markus Spitzner übernimmt um 22:35 Uhr die Sitzungsleitung.
Ute Wagner verlässt den Sitzungsraum.
| 26. | Bebauungsplan Nr. 2.29 "Solarpark Alten-Buseck Nord II", Gemarkung Alten-Buseck, sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich | V-11930/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Der Ortsbeirat Alten-Buseck wird gehört (Nein 5 Enthaltungen 2). Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (9 Enthaltungen). Es folgen Wortmeldungen von Norbert Weigelt, Moritz Mattern und Erhard Reinl. Zukünftig sollte eine entsprechende Vergabegruppe gegründet werden.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt für die Fläche, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegt, s. Anlage, den o.g. Bebauungsplan im Sinne des § 30 (1) BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben Ja 18 Nein 3 Enthaltung 9
| 27. | Bebauungsplan Nr. 1.38 "Solarpark Hinter dem Kernberg II", Gemarkung Großen-Buseck, sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich | V-11933/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Der Ortsbeirat Großen-Buseck wird gehört (Ja 6 Enthaltung 2). Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (Enthaltungen 9).
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt für die Fläche, die innerhalb des gekennzeichneten Bereiches liegt, s. Anlage, den o.g. Bebauungsplan im Sinne des § 30 (1) BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Ergebnis wie angegeben Ja 25 Nein 0 Enthaltung 5
Uwe Kühn übernimmt nach TOP 27 um 22:49 Uhr wieder die Sitzungsleitung.
| 28. | Verlängerung der Veränderungssperre im Gemeindegebiet Buseck für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.1 "Am Holzpfad" - 1. Änderung | B-11952/2023 |
Bürgermeister Ranft begründet die Vorlage. Der Ortsbeirat Alten-Buseck wird gehört (Zustimmung). Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (einstimmige Zustimmung).
Beschluss:
Bauleitplanung der Gemeinde Buseck, Ortsteil Alten-Buseck
Bebauungsplan Nr. 2.1 "Am Holzpfad" - 1. Änderung
Hier: Verlängerung der Veränderungssperre im Gemeindegebiet Buseck für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.1 "Am Holzpfad" - 1. Änderung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck beschließt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6) und der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), folgende Satzung:
§ 1 Zu sichernde Planung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in Ihrer Sitzung am 22.04.2021 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet in Alten-Buseck, den Bebauungsplan Nr. 2.1 "Am Holzpfad" - 1. Änderung aufzustellen.
Eine Veränderungssperre wurde erlassen.
Zur weiteren Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre erlassen.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Abgrenzung der Veränderungssperre ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Flurstücke:
Gemarkung Alten Buseck, Flur 2, Flurstücke 333/5, 334/6, 335/3, 336/3, 337/4, 338/3, 339/3, 340/2, 341/2, 343/1, 344-346, 347/1, 347/2, 362/2, 362/3, 363/1, 364/1, 365/3, 366/1, 366/2, 368/1 und 369/1 sowie in der Flur 3 die Flurstücke 144/1, 164/3, 165/3, 165/4, 275, 276, 277/3, 278 - 284, 287- 292, 293/1tlw., 294 - 304.
Hinweis: Die Abgrenzung der Veränderungssperre ist unverändert. Im Rahmen der Verlängerung der Veränderungssperre wurden die betroffenen Flurstücke überprüft und redaktionell korrigiert.
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre
1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben;
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach Buchstabe a) sind;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden.
2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend. Auf die Frist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufenen Zeitraum anzurechnen.
Die Möglichkeit der Verlängerung der Geltungsdauer bzw. einer erneuten Beschlussfassung gem. § 17 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB bleibt unberührt. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
Hinweise:
Hinweis gemäß § 18 Abs. 3 BauGB: Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Die Fälligkeit dieses Entschädigungsanspruchs wird dadurch herbeigeführt, dass der Berechtigte die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Der Beschluss der Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| 30. | Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten; Antrag SPD v. 15.02.23 | A-11951/2023 |
Die Ortsbeiräte Trohe, Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck und Oppenrod werden gehört.
Im KuSo und BaLU wurde der Antrag nicht behandelt.
Beschluss:
Die Gemeinde Buseck schließt sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ an. Sie erklärt gegenüber den Initiatoren und der Öffentlichkeit ihre Solidarität mit den Forderungen der Initiative und unterstützt deren Forderungen aktiv.
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 31 Enthaltung 1
| 32. | Neubau Kita Alten-Buseck; Antrag CDU/FW v. 08.03.23 | A-11959/2023 |
Der Ortsbeirat Alten-Buseck wird gehört. Gunnar Wagner berichtet aus den Beratungen im BaLU (nicht behandelt). Aus den Beratungen im KuSo wird berichtet (Ja 5, Nein 3). Aus den Beratungen im HFA wird berichtet (Ja 7, Enthaltungen 1).
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 26 Nein 1 Enthaltung 5
| 33. | Maßnahmen gegen wilde Müllentsorgung; Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 08.03.23 | A-11960/2023 |
| 33.1. | Maßnahmen gegen wilde Müllentsorgung; Antrag ergänzt Bündnis 90/Die Grünen v. 25.03.23 | A-11960/2023/1 |
Ute Wagner begründet den Antrag sowie die Ergänzung. Die Ortsbeiräte Trohe, Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck und Oppenrod werden gehört. Aus den Beratungen im BaLU, KuSo und HFA wird berichtet.
Beschluss:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellt folgenden Antrag in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen:
Der Gemeindevorstand möge zügig wirksame Maßnahmen erarbeiten, um die wilde Entsorgung von Müll in der Gemeinde Buseck einzudämmen. Die Bevölkerung muss für das Thema sensibilisiert und eingeladen werden, sich für die Sauberkeit von Buseck einzusetzen. Erarbeitet werden sollen insbesondere Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (z.B. regelmäßige Informationen im Mitteilungsblatt, Unterstützung von Aktionen in Kita’s / Vereinen, Aufstellung von Hinweisschildern, etc.)
Der erarbeitete Maßnahmenkatalog mit Zeitplan soll bis spätestens September 2023 zur Vorlage und Beratung in den Ausschüssen vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 29 Nein 3
| 34. | Regenwassernutzung von gemeindlichen Liegenschaften; Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 08.03.23 | A-11961/2023 |
Ute Wagner begründet den Antrag. Aus den Beratungen im KuSo und BaLU wird berichtet. Aus den Beratungen im HFA wird berichtet (Ja 6, Nein 1, Enthaltung 1). Die Prüfung zu Punkt zwei sei bereits erfolgt.
Beschluss:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünenstellt folgenden Antrag in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen:
Ab sofort sollen bei allen Maßnahmen an gemeindlichen Liegenschaften die jeweiligen Aufträge zur Planung auf die Prüfung der Möglichkeit zum Einbau von Regenwasserzisternen und der Möglichkeiten zur Nutzung des gesammelten Regenwassers als Brauchwasser an Gebäuden oder auf angrenzenden Grünanlagen erweitert werden.
Insbesondere sollen zeitnah die folgenden Maßnahmen entsprechend geprüft werden.
Abstimmungsergebnis: Ergebnis wie angegeben Ja 31 Nein 1
| Vorsitzende/r | Schriftführer/in |
| (gez.) Uwe Kühn | (gez.) Isabel Pfeil |