Titel Logo
Busecker Nachrichten
Ausgabe 17/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest:

An die Stelle des Mitglieds der am 14.03.2021 neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck, Herr Gunnar Wanger, der auf sein Mandat verzichtet hat, rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Nr. 7 Freie Wähler – FWG Buseck (FWG) –

Herr Ernst Serth

als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nach.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes gegeben.

35418 Buseck, 18.04.2024

gez.
Schindler
Besondere Wahlleiterin