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Busecker Nachrichten
Ausgabe 17/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Gemeinde Buseck

Aktuelle Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

in der Gemeinde Buseck

Während des ganzen Jahres können anhaltende Trockenperioden zu einem erhöhten Risiko von Waldbränden führen, vor allem bei höheren Temperaturen in den Sommermonaten.

In unserem Gebiet ist seit einigen Wochen die Stufe 3 von 5 des Waldbrand- und Graslandfeuerindex erreicht, welche täglich und ortsspezifisch vom Deutschen Wetterdienst aktualisiert werden.

Aufgrund dessen wird das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Gemeinde Buseck ab dem 01.05.2025 vorübergehend nicht gestattet und entsprechende Nutzfeuer Anzeigen nicht entgegengenommen.

In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass den Verursachern von nicht genehmigten Nutzfeuern der Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird.

Zudem handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, bei der eine zusätzliche Geldbuße erhoben werden kann.

Allgemein weisen wir darauf hin, dass anfallender Grün- und Astschnitt vorrangig zu kompostieren oder über die Biotonne, sowie über kommunale oder kreiseigene Annahmestellen zu entsorgen ist.

Bei Fragen können Sie sich an den Fachdienst Brandschutz der Gemeinde Buseck unter der Telefonnummer 06408/911-147 oder per E-Mail an brandschutz@buseck.de wenden.

Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung