BITTE Rücksicht auf Vögel und Wildtiere nehmen!
- Brut- und Setzzeit -
Die Brut- und Setzzeit beginnt offiziell am 1. März eines jeden Jahres und stellt einen Schutzzeitraum für Wildtiere und Vögel dar, insbesondere für die Aufzucht ihrer Jungen.
Aus Rücksicht auf die Tiere bitten wir Sie daher, vom 1. März bis zum 1. Oktober folgende Punkte zu beachten, um die Jungtiere nicht unnötig zu stören:
- Bleiben Sie immer auf den ausgewiesenen Wegen und halten Sie Hunde im Feld, auf Wiesen und im Wald angeleint.
- Verzichten Sie bis zum 1. Oktober auf Rodungs- und starke Rückschnittarbeiten an Bäumen, Sträuchern, Hecken usw. (§39 Bundesnaturschutzgesetz). Ausgenommen sind schonende Pflegeschnitte sowie Arbeiten in gärtnerisch gepflegten Anlagen.
- Es wird empfohlen, diese Tätigkeiten außerhalb der Brut- und Setzzeit durchzuführen. Sollte sich während des Eingriffs ein brütender Vogel auf dem Gehölz befinden oder es Spalten und Höhlen geben, die von Tieren bewohnt sein könnten, ist vorab ein Fachgutachter hinzuzuziehen, um die Situation vor Ort zu prüfen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung