Es gibt neue Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss. Für nicht leitungsggebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas können nun Zuschüsse beantragt werden. Das Online-Formular zur Antragstellung wurde am 4. Mai 2023 freigeschaltet. Eine Papierantragstellung ist ebenfalls seit dem 8. Mai 2023 möglich.
Sie finden unten eine Übersicht zu den Voraussetzungen für den Antrag und weiterführende Links.
Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas. - Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert (letzter Einkaufspreis aus dem Jahr 2021) mindestens doppelt so hoch sein.
Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden.
Wer früher oder später gekauft hat, kann keinen Zuschuss beantragen.
Der Kaufpreis muss im Vergleich zum Referenzwert (letzter Einkaufspreis aus dem Jahr 2021) mindestens doppelt so hoch sein.
Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2000 Euro.
Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag. Rechnungen müssen vorgelegt werden. Rechner und Antragsplattform finden sich hier:
https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Das Regierungspräsidium Darmstadt versendet die Papieranträge an die Antragsteller, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Onlineantrag stellen können. Dies kann per Mail oder Telefon angefragt werden. Da bei der Anfrage die Adresse abgefragt wird, sollten die Antragstellenden aus Datenschutzgründen selbst beim Regierungspräsidium anfragen:
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
| Postanschrift: | Regierungspräsidium Darmstadt |
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| Projektgruppe Heizkostenhilfe |
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| 64278 Darmstadt |
Hotline: 06151 126000
Aktuelle Informationen stellt das Land Hessen unter https://wirtschaft.hessen.de/presse/online-portal-fuer-antraege-freigeschaltet.