Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder müssen entweder in der Behörde direkt oder bei registrierten Fotografinnen und Fotografen, die diese dann digital an die Behörde übertragen, erstellt werden.
Das neue Verfahren erhöht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor einem Missbrauch ihrer Ausweisdokumente. Die durchgehend digitale Bearbeitung stellt sicher, dass Lichtbilder nicht manipuliert werden können.
Die Kosten für die Erstellung des digitalen Lichtbildes in der Behörde betragen pro beantragtes Ausweisdokument 6,00 €.
Alle Anträge die bis zum 01.05.2025 nicht erledigt werden konnten (z. B. durch Nachreichung eines Lichtbildes) können nicht mehr abgeschlossen werden.
Das bedeutet, dass Sie Ihr Ausweisdokument erneut (auch mit den entsprechenden Kosten) beantragen müssen.
Wir bitten um Beachtung!